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Merken   Drucken   30.01.2009, 08:37 Schriftgröße: AAA

Rede zu SAP-Stellenabbau: BaFin nimmt Oettinger ins Visier

Der erste Jobabbau bei SAP sei eine Warnung für die ganze Branche, meinte Ministerpräsident Oettinger bei einem Neujahrsempfang. Damit bekamen IHK-Mitglieder in Villingen-Schwenningen kursrelevante Informationen möglicherweise früher als andere Anleger - die Finanzaufsicht prüft den Fall.
Die Finanzaufsicht BaFin prüft im Zusammenhang mit der Bekanntgabe des Stellenabbaus beim Softwarekonzern SAP  Verstöße gegen Rechtsvorschriften. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) die Sparpläne bereits am Vorabend der offiziellen Ankündigung durch das Unternehmen auf einem Empfang öffentlich gemacht habe, sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag. Daher werde ein möglicher Insider-Handel geprüft. Zugleich untersuche die BaFin beim Softwarekonzern einen Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht.
Nach einem Bericht des öffentlich-rechtlichen Südwest-Rundfunks (SWR) hatte Oettinger am Dienstagabend bei einem Neujahrsempfang der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg in Villingen-Schwenningen gesagt: "Wenn die SAP morgen den Abbau von 3000 Stellen ankündigen wird, dann strahlt das auf die ganze Branche aus." Der Softwarehersteller hatte die Märkte erst am Mittwochmorgen vor Börsenöffnung per Ad-hoc-Mitteilung über den Arbeitsplatzabbau informiert.
Ministerpräsident Günther Oettinger sprach möglicherweise zu ...   Ministerpräsident Günther Oettinger sprach möglicherweise zu früh über den Jobabbau bei SAP
Am Donnerstag teilte SAP mit, der Konzern habe "bei der schwierigen Frage des erstmals in der Geschichte der SAP geplanten Stellenabbaus, der auch Deutschland betrifft, einige führende Politiker konsultiert, darunter auch den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Günther Oettinger. SAP wird im vollen Umfang mit der Finanzaufsichtsbehörde BaFin zusammenarbeiten." Darüber hinaus wollte sich der Konzern nicht äußern.
Der BaFin-Sprecherin zufolge könnte die Prüfung einige Wochen dauern. Die baden-württembergische Staatskanzlei äußerte sich unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu der Untersuchung.
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  • FTD.de, 30.01.2009
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