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Selbst das ist aber einzelnen Beschuldigten zu schnell: "Akteneinsicht darf die Staatsanwaltschaft erst gewähren, wenn es einen hinreichenden Tatverdacht gibt", sagte am Mittwoch der Frankfurter Anwalt Zumwinkels, Hanns Feigen, der FTD. Setzt sich Feigen, der den Ex-Post-Chef schon bei seinem Steuerprozess vor dem Landgericht Bochum vertreten hat, mit diesem Standpunkt durch, dann bekämen die Spitzelopfer kaum vor Herbst Einsicht in Ermittlungsunterlagen. Bevor nämlich die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht feststellen kann, muss ein Beschuldigter sich zu den Vorwürfen geäußert haben. Erst "Ende August, Anfang September" werde er aber mit dem Lesen der 30 Ermittlungsaktenordner mit je 350 bis 400 Seiten Inhalt fertig sein, erklärte Feigen. Erst danach könne eine "Einlassung von Herrn Zumwinkel" zu den Vorwürfen erfolgen.
Bei der Staatsanwaltschaft geht man hingegen von einer früheren Akteneinsicht durch die Bespitzelungsopfer aus. Schließlich gebe es ein "starkes Interesse" auch der Betroffenen an den Informationen. Wie viel Transparenz die Akten dann herstellen, bleibt jedoch abzuwarten: Die Spitzelopfer dürfen nämlich nur das sie selbst betreffende Material erhalten - einen kompletten Einblick haben nur die Beschuldigten selbst.