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Merken   Drucken   10.06.2009, 21:03 Schriftgröße: AAA

Spitzelaffäre: Zumwinkel und Ricke gegen Akteneinsicht

Der frühere Telekom-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel und der Ex-Vorstandschef des Dax-Konzerns, Kai-Uwe Ricke, haben nach FTD-Informationen Veto gegen die Akteneinsicht für Betroffene in dem Verfahren um die Aufklärung der Spitzelaffäre eingelegt. von Thomas Wendel (Hamburg)
Die Anwälte der Hauptbeschuldigten machen gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte ihrer Mandanten geltend und befürchten Indiskretionen, die später einen fairen Prozess unmöglich machten.
Damit kommt es bei dem Skandal um das Ausspionieren von Telefonverbindungsdaten von Journalisten, Managern, Arbeitnehmervertretern und Aufsichtsräten der Deutschen Telekom  in den Jahren 2005 und 2006 durch den Sicherheitsdienst des Konzerns zu einem ersten juristischen Scharmützel. Die Opfer des Telekom-Spitzelskandals müssen nun womöglich noch Monate darauf warten, wie vorgesehen Zugang zu den Ermittlungsunterlagen der Bonner Staatsanwaltschaft zu erhalten.
Die Staatsanwaltschaft hält jedoch an ihrer Absicht fest, den Opfern möglichst bald Einsicht in alle sie betreffenden Unterlagen zu gewähren. Eine Grundsatzentscheidung des Bonner Landgerichts könne aber "noch zwei bis drei Wochen" auf sich warten lassen, hieß es am Mittwoch in Ermittlerkreisen. Danach dürften allerdings weitere Wochen vergehen, bis aus der Fülle der Ermittlungsakten die individuellen Unterlagen für jedes Bespitzelungsopfer der Telekom-Affäre zusammengestellt sein werden.
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Selbst das ist aber einzelnen Beschuldigten zu schnell: "Akteneinsicht darf die Staatsanwaltschaft erst gewähren, wenn es einen hinreichenden Tatverdacht gibt", sagte am Mittwoch der Frankfurter Anwalt Zumwinkels, Hanns Feigen, der FTD. Setzt sich Feigen, der den Ex-Post-Chef schon bei seinem Steuerprozess vor dem Landgericht Bochum vertreten hat, mit diesem Standpunkt durch, dann bekämen die Spitzelopfer kaum vor Herbst Einsicht in Ermittlungsunterlagen. Bevor nämlich die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht feststellen kann, muss ein Beschuldigter sich zu den Vorwürfen geäußert haben. Erst "Ende August, Anfang September" werde er aber mit dem Lesen der 30 Ermittlungsaktenordner mit je 350 bis 400 Seiten Inhalt fertig sein, erklärte Feigen. Erst danach könne eine "Einlassung von Herrn Zumwinkel" zu den Vorwürfen erfolgen.
Bei der Staatsanwaltschaft geht man hingegen von einer früheren Akteneinsicht durch die Bespitzelungsopfer aus. Schließlich gebe es ein "starkes Interesse" auch der Betroffenen an den Informationen. Wie viel Transparenz die Akten dann herstellen, bleibt jedoch abzuwarten: Die Spitzelopfer dürfen nämlich nur das sie selbst betreffende Material erhalten - einen kompletten Einblick haben nur die Beschuldigten selbst.
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  • Aus der FTD vom 11.06.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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