Steuerfahnder, mit denen Lichtinghagen eng zusammenarbeitet, und Mitarbeiter der Behörde sahen in der Schlammschlacht um die engagierte Staatsanwältin den Versuch, sie aus dem Amt zu drängen. Bereits zuvor hatte es geheißen, die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum wolle die noch ausstehenden Ermittlungen abgeben. Mitarbeiter der Behörde hatten gegenüber der FTD von einer "Führung des Mobbings" bei der Behörde gesprochen. Kritische Mitarbeiter würden konsequent gemobbt, von "Leichen im Keller" war die Rede, von Kungeleien.
Wer in dem am 22. Januar beginnenden Prozess gegen Klaus Zumwinkel die Anklage führen wird, wurde am Dienstag nicht bekannt gegeben. Auch nicht, wer die umfangreichen Ermittlungen fortführen wird. Für Zumwinkel muss der Kleinkrieg bei der Staatsanwaltschaft kein Vorteil sein. "Der Staatsanwalt, der den Fall übernimmt, muss das höchstmögliche Strafmaß herausholen, um den Vorwurf zu entkräften, Lichtinghagen sei geopfert worden", sagte ein Steuerfahnder. "Und alle Vorgespräche werden von Neuem beginnen." Lichtinghagen soll nach Angaben aus ihrem Umfeld mit der Versetzung einverstanden sein. Hauptsache, soll sie gesagt haben, sie müsse nie wieder in die Behörde.
Von Arnim kritisiert staatsanwaltschaftliche Praxis
Der Rechtswissenschaftler Hans Herbert von Arnim hat das Prozedere kritisiert, nach dem Staatsanwälte und Gerichte bislang Geldbußen von Steuersündern an gemeinnützige Organisationen vergeben. Da keine klaren Regelungen bestünden wie etwa bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, würde bislang völlig willkürlich vorgegangen. Dass Staatsanwälte und Richter wegen fehlender Richtlinien Institutionen bevorzugten, die sie kennen oder deren Arbeit sie schätzen, läge deshalb nahe. Daher forderte von Arnim gegenüber der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung ein neues Vergabesystem. Geldbußen aus Strafverfahren sollten künftig einzig dem Staat zugute kommen, der eigentlich umfassenden Gemeinwohlinstanz.