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Merken   Drucken   26.01.2009, 17:39 Schriftgröße: AAA

Urteil in Liechtenstein-Affäre: Zumwinkel bekommt Bewährung

Der Richter folgt den Klägern: Das Bochumer Landgericht hat Klaus Zumwinkel zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Hinzu kommt eine Geldauflage von 1 Mio. Euro. Genau das hatte die Staatsanwaltschaft gefordert - doch damit kommt der ehemalige Post-Chef noch glimpflich davon. von Jenny Genger (Hamburg) und Kirsten Bialdiga (Bochum)
Der ehemalige Post-Chef Klaus Zumwinkel  muss nicht ins Gefängnis. Die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Bochum verurteilte den früheren Spitzenmanager wegen Steuerhinterziehung am Montag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 1 Mio. Euro. Fast so viele Steuern hatte Zumwinkel über fünf Jahre hinterzogen. Richter Wolfgang Mittrup sagte, dem Manager sei sein umfassendes Geständnis zugutegekommen. Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft, Zumwinkels Verteidiger hatten dagegen auf eine deutlich geringere Strafe plädiert.
Das Gericht hat den maximalen Rahmen, der eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht, nicht ausgeschöpft. Zumwinkel kommt glimpflich davon. Aufgrund der bisherigen Urteilspraxis des Bochumer Gerichts war allerdings schon erwartet worden, dass Zumwinkel eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren und eine Geldauflage von mehreren Hunderttausend Euro auferlegt bekommen würde.
Klaus Zumwinkel (li.) mit seinem Anwalt Hanns Feigen: ...   Klaus Zumwinkel (li.) mit seinem Anwalt Hanns Feigen: Bewährungsstrafe durchgesetzt
Zumindest die Geldbuße fällt nun höher aus. Für Zumwinkel ist sie jedoch verschmerzbar. Er hatte zum Prozessauftakt angegeben, dass sein privates Vermögen nach der Rückzahlung der Steuerschulden von über 3,9 Mio. Euro noch 8 Mio. Euro beträgt. Zudem besitzt er eine Burg am Gardasee, deren Wert er auf weitere 5 Mio. Euro beziffert. Außerdem stehen im noch Pensionszahlungen der Deutschen Post in Höhe von 1,1 Mio. Euro jährlich zu.
Zumwinkel hat zwischen 2002 und 2006 über eine Stiftung im Steuerparadies Liechtenstein knapp 1 Mio. Euro Steuern hinterzogen. Fälle aus früheren Jahren sind verjährt und waren nicht Gegenstand des Verfahrens. Zumwinkel hatte zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche ein umfangreiches Geständnis abgelegt. "Das war der größte Fehler meines Lebens. Zu diesem Fehler stehe ich und übernehme die volle Verantwortung", hatte er am Donnerstag gesagt.
Einer der spektakulärsten Steuerprozesse in der Geschichte der Bundesrepublik ist damit bereits nach zwei Prozesstagen beendet. Darauf hatte der Vorsitzende Richter Wolfgang Mittrup von vornherein hingearbeitet. Er betonte jedoch, dass es im Vorfeld keinerlei Absprachen zur Strafhöhe gegeben habe. Für Zumwinkel würde auch keinerlei Sonderbehandlung gelten. Der Bundesgerichtshof hatte im Dezember entschieden, nur wer Steuern in Millionenhöhe hinterziehe, müsse in der Regel mit einer Haftstrafe ohne Bewährung rechnen.
Bilderserie Bilderserie: Prominente Steuersünder
In Strafprozessen wie diesen fällt eine Kommission aus Berufsrichtern und Schöffen das Urteil, dass mit einer Zweidrittelmehrheit getragen werden muss. In diesem Fall musste eine fünfköpfige Kammer abstimmen, so dass mindestens ein Schöffe dem Urteil zustimmen musste.
Gericht folgt Forderung der Ankläger
Die Staatsanwaltschaft hatte genau das nun gefällte Strafmaß gefordert. Das sei das Höchstmaß, das noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sagte Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel. Die Anklage habe bei ihrer Strafforderung berücksichtigt, dass Zumwinkel früh ein umfassendes Geständnis abgelegt und die Steuerschuld umgehend beglichen hatte.
Der Manager habe die Tat jedoch sorgfältig geplant. "Es handelte sich nicht um eine Spontantat - er wusste sehr genau, was er da tut", so Gabriel. Allerdings erwartet der Ankläger keine Rückfallgefahr: "Der Angeklagte hat eine günstige Kriminalprognose: Er wird voraussichtlich nicht wieder straffällig werden."
In seinem Plädoyer führte der Oberstaatsanwalt aus, dass Zumwinkel sich aktiv darum bemüht habe, die Tat zu verschleiern. Mittels Codewörtern habe er versucht, die Nennung seines Namens unter allen Umständen zu vermeiden. Zudem habe er sich von seinem Fahrer nie direkt in Liechtenstein abholen lassen, sondern in grenznahen Orten. "Das geht schon über das normale Maß des Nicht-Erklärens hinaus", so Gabriel.
"Der Gedanke an das unschöne Wort Gier liegt sehr nahe"
Der Ankläger kritisierte das Vorgehen des Managers scharf: "Dieser Angeklagte hätte die Tat nun wirklich nicht nötig gehabt - der Gedanke an das unschöne Wort Gier liegt sehr nahe." Auch ohne die Steuerhinterziehung wäre Zumwinkel ohne Zweifel ein reicher Mann gewesen. Als Führungspersönlichkeit komme ihm zudem eine besondere Verantwortung zu: "Wer sich als moralische Instanz geriert, der muss sich dieser Verantwortung stellen."
Die Anwälte von Zumwinkel plädierten für eine deutlich niedrigere Strafe. "Wir sollen einen Mann verurteilen, der in der Öffentlichkeit längst verurteilt ist", leitete Verteidiger Hanns Feigen sein Plädoyer ein. "Die Reputation ist auf Jahre ruiniert." Die "mediale Hinrichtung" ihres Mandanten müsse im Strafmaß berücksichtigt werden. Während der Durchsuchung in Zumwinkels Villa wartete ein Großaufgebot an Journalisten vor seinem Haus, mehrere Fernsehsender übertrugen das Geschehen von der Straße aus live. "Diese Bilder gingen um die Welt", so Feigen. Seither hielten vor der Villa regelmäßig Omnibusse der Kölner Stadtrundfahrt.
"Er hat sich um dieses Land in hohem Maße verdient gemacht"
Die Verteidigung versuchte den Verdienst des Managers als Milderungsgrund geltend zu machen. Zwar habe Zumwinkel knapp 1 Mio. Euro Steuern hinterzogen, im gleichen Zeitraum habe er aber auch einen zweistelligen Millionenbetrag an Steuern gezahlt, brachten die Anwälte vor. Zudem sei seine Lebensleistung zu berücksichtgen: Aus einer defizitären Behörde habe er ein florierendes Unternehmen mit 500.000 Beschäftigten geformt. "Er hat sich um dieses Land in hohem Maße verdient gemacht - daran kann auch das heutige Urteil nichts ändern", sagte Feigen.
Zumwinkel ist der bislang prominenteste Angeklagte in einer Reihe von Verfahren, die die Staatsanwaltschaft Bochum angestoßen hat. Grundlage der Ermittlungen ist eine CD mit Daten von über 1000 Steuersündern, die der Bundesnachrichtendienst für ein Millionenhonorar gekauft hatte.

Teil 2: Zumwinkel droht weiterer Prozess

  • FTD.de, 26.01.2009
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