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Merken   Drucken   04.08.2009, 14:10 Schriftgröße: AAA

Airline-Klauseln: Reisende müssen Tickets ganz abfliegen  

Das Ticket lautet auf die Strecke Kairo-Frankfurt-Sao Paolo. Der Kunde will aber nur von Frankfurt nach Sao Paolo fliegen, bucht aber ab Kairo, weil das billiger ist. Die Vorinstanz fand: Das darf der Kunde. Das Oberlandesgericht gibt nun Lufthansa recht: Der Kunde darf nicht.
Die Lufthansa  darf ihren Kunden vorschreiben, dass sie gebuchte Flüge komplett und in der vorgesehenen Reihenfolge in Anspruch nehmen müssen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen scheiterte vor dem Kölner Oberlandesgericht (OLG) mit einer Klage, mit der der Deutschen Lufthansa eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen verboten werden sollte. Es sei keine unangemessene Benachteiligung der Reisenden, wenn diese daran gehindert würden, nur Teile einer gebuchten Flugreise zu nutzen, entschied das OLG laut Mitteilung vom Dienstag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Findige Kunden konnten auf die Weise bisher teilweise erheblich sparen. Nach dem Willen des Gerichts bleiben das sogenannte "Cross Border Selling" und "Cross-Ticketing" verboten. Beim Cross Border Selling bucht der Kunde eine Flugreise, die aus mehreren Teilflügen besteht - obwohl er von vornherein nur eine Strecke nutzen will. Er kauft zum Beispiel einen Flug von Kairo nach Sao Paolo über Frankfurt am Main. In Wirklichkeit will er nur von Frankfurt nach Sao Paolo fliegen, das Ticket ab Kairo ist aber billiger: Der Preis betrug im fraglichen Fall 4281 Euro, während ein Flug nur von Frankfurt nach Sao Paolo 6014 Euro kosten würde. Diese Praxis wollte die Lufthansa unterbinden, indem der Coupon für den zweiten Teilflug ungültig wird, wenn der erste nicht wahrgenommen wurde.

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Lufthansa 8,479 EUR   +0,09%  0.008
  • dpa, 04.08.2009
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