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Merken   Drucken   16.03.2010, 07:59 Schriftgröße: AAA

Arbeitsrecht: Ausgiebige Raucherpause kein Grund zur Kündigung  

Qualmen während der Arbeitszeit ist auf offizielle Pausen beschränkt - es sei denn, der Chef zeigt sich kulant und vereinbart eine Sonderregelung. Doch auch wenn Kettenraucher diese ausreizen, kann ihnen nicht einfach gekündigt werden.
Zwar verletzt der Arbeitnehmer durch ausgiebige Rauchpausen seine vertraglichen Pflichten. Gleichwohl kann eine Kündigung unverhältnismäßig sein und es stattdessen genügen, wenn die Pausenzeiten nicht mehr bezahlt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz (Urteil vom 21.1.2010 - 10 Sa 562/09).

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  • impulse.de, 16.03.2010
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