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Merken   Drucken   03.05.2010, 15:20 Schriftgröße: AAA

Einzelhandel: Halber Tarif ist sittenwidrig  

Auch wenn Arbeitgeber nicht an einen Tarif gebunden sind, gibt es bei den Gehältern Grenzen nach unten. Ein Gericht gab der Klage einer Dessous-Verkäuferin statt, die weniger als die Hälfte der branchenüblichen Bezahlung bekam.
Ein Stundenlohn von sechs Euro brutto für eine Fachverkäuferin im Einzelhandel ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig sittenwidrig. Die Richter gaben der Klage einer Verkäuferin statt, die einen Stundenlohn von 8,50 Euro verlangt hatte. Dies seien zwei Drittel des in Sachsen für vergleichbare Fälle geltenden Tariflohns von 12,34 Euro pro Stunde, urteilen sie am Montag.

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  • AP, 03.05.2010
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