FTD.de » Management + Karriere » Recht + Steuern » Mietkürzung bei zu kleiner Wohnung ist erlaubt

Merken   Drucken   10.03.2010, 16:10 Schriftgröße: AAA

Falsche Angaben im Vertrag: Mietkürzung bei zu kleiner Wohnung ist erlaubt  

Da hilft auch kein "circa" oder "rund": Ist die Wohnung deutlich kleiner als im Vertrag steht, dürfen Mieter die Miete kürzen. Das gilt dank eines neuen Urteils des Bundesgerichtshofs auch bei Cirka-Angaben.
Ist die Wohnung deutlich kleiner als im Mietvertrag steht, dürfen Mieter ihre Mietzahlung kürzen. Das gilt auch bei Zirka-Angaben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch klarstellte. Die relativierende Angabe rechtfertigt demnach keine zusätzliche Toleranzschwelle. Die Richter bekräftigten damit ihre Rechtsprechung. Danach liegt ein Mangel vor, wenn die Wohnfläche um mehr als zehn Prozent geringer ist als im Mietvertrag angegeben. (Az: VIII Zr 144/09 - Urteil vom 10. März 2010)
Im konkreten Fall hatte ein Aachener Vermieter die Wohnfläche mit "ca. 100 Quadratmeter" angegeben. Tatsächlich war die Wohnung nur 83,19 Quadratmeter groß. Das Landgericht wollte bei der vereinbarten Wohnfläche Abweichungen von fünf Prozent akzeptieren. Dem widersprachen die Karlsruher Richter. Die zehnprozentige Toleranzgrenze sei eine Ausnahmeregelung und schließe eine zusätzliche Toleranz aus. Dem relativierenden Zusatz komme keine Bedeutung zu.

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  • dpa, 10.03.2010
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