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Merken   Drucken   11.11.2010, 19:09 Schriftgröße: AAA

Höchste Richter: Drei Neue für Karlsruhe

Der Wahlausschuss hat heute die Richterin Monika Hermanns, die Professorin Susanne Baer und den thüringischen Innenminister Peter Michael Huber in das höchste deutsche Gericht entsandt. FTD.de stellt sie vor. von Benno Stieber, Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus 16 Richtern und zwei Senaten. Prominentester Neuzugang ist der thüringische Innenminister. Huber wird auf Vorschlag der Union nach Karlsruhe entsandt. Der 51-Jährige folgt auf den Verfassungsrichter Siegfried Broß, dessen Amtszeit ausgelaufen ist. Huber, der erst seit einem Jahr Innenminister in Thüringen ist, gilt als konservativ, vertritt aber als Verfassungsrechtler auch Meinungen die quer zur Parteilinie liegen.
Die Thüringer Innenminister Peter Michael Huber (CDU)   Die Thüringer Innenminister Peter Michael Huber (CDU)
Als Mitglied im Kuratorium "Mehr Demokratie" zeigt er Sympathien für mehr Bürgerbeteiligung in der Politik. In mehreren juristischen Veröffentlichungen ist er als Kritiker der Europäischen Union aufgefallen, etwa 1992 in einem Aufsatz mit dem Titel: "Maastricht ein Staatsstreich?".
Solche Positionen zum europäischen Einigungsprozess sind im Zweiten Senat des Verfassungsgerichts allerdings nichts Neues. Auch Siegfried Broß, dem Huber nachfolgt, ist in seiner Amtszeit durch mehrere europakritische Voten aufgefallen.
Überraschungskandidatin im Personaltableau war die 51-jährige Richterin Monika Hermanns. Ihre Karriere begann im Saarland. Dort war sie zunächst als Richterin am Landgericht tätig und wechselte später ans Oberlandesgericht. Hermanns war zuletzt Richterin am Bundesgerichtshof und dort für Kauf- und Leasingrecht zuständig.
Monika Hermanns, Richterin beim achten Zivilsenat am Bundesgerichtshof   Monika Hermanns, Richterin beim achten Zivilsenat am Bundesgerichtshof
Die Nominierung als Verfassungsrichterin dürfte sie selbst überrascht haben. Beim Bundesgerichtshof wurde sie eher als Kandidatin für einen Senatsvorsitz gehandelt. Unter Kollegen gilt die Juristin als ruhig und ausgleichend. Über Rechtsmeinungen und politische Positionen ist bei Hermanns, die auf Vorschlag der SPD ins Rennen geschickt wird, wenig bekannt. Sie folgt im Zweiten Senat auf Lerke Osterloh.
Die Berliner Rechtsprofessorin Susanne Baer   Die Berliner Rechtsprofessorin Susanne Baer
Mit der Berliner Rechtsprofessorin Susanne Baer geht auf Vorschlag der Grünen eine profilierte Feministin nach Karlsruhe. Neben ihrer Professur an der Humboldt-Universität und einer Gastprofessur an der University of Michigan leitete sie bis 2010 das Genderkompetenzzentrum der Bundesregierung.
Hermanns und Huber können ihre Ernennungsurkunde bereits nächste Woche erhalten, wenn Bundespräsident Christian Wulff seinen Antrittsbesuch in Karlsruhe macht. Die neuen Richter werden im Zweiten Senat gleich mit zwei schwierigen Entscheidungen befasst sein. Im kommenden Jahr wird das Gericht über eine Neuregelung der Sicherheitsverwahrung und den Bankenrettungsschirm der Bundesregierung zu entscheiden haben.
Susanne Baer wird ihr Amt erst im Januar antreten, da ihr Vorgänger Brun-Otto Bryde dann aus dem Amt scheidet. Zur gleichen Zeit wird auch ein zweiter Sessel im Ersten Senat frei, für den die Gießener Staatsrechtlerin Gabriele Britz im Gespräch ist.
Die Beratung von Baer wirft auch ein Licht auf die komplizierte Kandidatenkür. Um die notwendige Zweidrittelmehrheit zu erreichen, handeln die beiden Volksparteien ihre Nominierungen im Vorfeld aus. Da die SPD durch ihr schlechtes Abschneiden bei der letzten Bundestagswahl im Richterwahlausschuss ihre Sperrminorität verloren hat, ist sie auf die Hilfe der Grünen angewiesen.
Bei Baer kam die Ökopartei zum zweiten Mal zum Zug. Sie hatte erstmals vor neun Jahren Gelegenheit, einen Kandidaten nach Karlsruhe zu schicken. Damals verzichtete die SPD zugunsten des Koalitionspartners auf ihr Vorschlagsrecht.
Beobachter kritisieren seit Jahrzehnten vor allem den Einfluss der Parteien und die mangelnde Transparenz des Wahlverfahrens. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verteidigt dieses: Auch wenn die Kandidaten auf Parteiticket nach Karlsruhe kämen, habe sich gezeigt, dass sie dort schnell "entparteipolitisiert" würden, so Voßkuhle. Es sei ein Irrtum zu glauben, dass Parteien Entscheidungen in Karlsruhe über die Auswahl einzelner Richter steuern könnten.
Entscheidungen
Euro-Rettung Der Zweite Senat wird über Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm der Bundesregierung entscheiden. Eine einstweilige Verfügung gegen die Stabilisierungsmaßnahmen hatte das Verfassungsgericht im Frühjahr bereits abgewiesen.
Menschenrechte Bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung muss das Verfassungsgericht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berücksichtigen, das diese als Verstoß gegen die Menschenrechte wertet.
Bundeswehr Außerdem muss das Gericht einen internen Konflikt schlichten. Der Zweite Senat hat darüber zu entscheiden, ob bei Inlandseinsätzen der Bundeswehr militärische Mittel wie Kampfjets erlaubt sind oder nicht. Der Senat möchte sie zulassen und ist damit im Widerspruch zu einem früheren Urteil des Ersten Senats.
  • FTD.de, 11.11.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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