Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
Bei einem anderen Vorhaben kann Zypries schon mal Vollzug melden: bei der Reform des Bilanzrechts, der größten seit 1985. Ende März hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, im Mai soll es verkündet werden. "Ein sehr, sehr gutes Gesetz für den Mittelstand", lobte Horst Vinken, der Präsident der Bundessteuerberaterkammer.
Dass die Arbeiten am "Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz" nun in Lobeshymnen enden, war lange nicht ausgemacht: Kritiker attackierten heftig die geplante Regelung, dass Unternehmen ihre Wertpapiere zum Zeitwert ("Fair Value") bilanzieren müssen - was eine Annäherung an die internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS und das angelsächsische System bedeutet hätte.
Die Große Koalition entschärfte daraufhin die Reform. Die Unternehmen dürfen ihre Wertpapiere weiterhin mit der gewünschten Vorsicht bilanzieren - zum Anschaffungs- oder zum aktuellen Tagespreis, je nachdem, was niedriger ist. "Es geht uns bei der Reform des Bilanzrechts vor allem um den Mittelstand", bekräftigt Zypries, "die Unternehmen sollen bei ihren bewährten und kostengünstigen HGB-Regeln bleiben können, die nach der Modernisierung eine wettbewerbsfähige Alternative zu den internationalen Standards bleiben." Das Fair-Value-Prinzip wird deshalb nur für Banken gelten.
Oft gibt es bei den neuen Regeln ein Wahlrecht: Selbst entwickelte Patente können etwa in der Handelsbilanz auftauchen - oder auch nicht. "Es wird künftig transparenter, welchen Wert ein Unternehmen hat, Bilanzierungsspielräume werden begrenzt, und die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse wird verbessert", so die Ministerin.
Keine weiteren Erleichterungen für Mittelständler
Auf europäischer Ebene sieht Zypries noch Spielraum für Verbesserungen. In Brüssel setze man sich dafür ein, dass den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gegeben werde, kleinen Kapitalgesellschaften weitere Bilanzierungserleichterungen zu gewähren.
Weitere Erleichterungen für Mittelständler plane sie nicht, stellte die Ministerin klar. Sie wies Kritik von Unternehmen von sich, die sich trotz des neuen Gesetzes noch immer durch umfangreiche Informations- und Mitteilungspflichten belastet sehen. "Wir haben für den Mittelstand massive Erleichterungen und Deregulierungen geschaffen, soweit uns dies europarechtlich möglich war", sagte die Ministerin. "Da kann sich keiner beschweren. Die sollten jetzt wirken."
Auch beim Thema Haftung von Bankern geriet Zypries vor Kurzem in die Kritik. Ihr wurde vorgeworfen, nicht entschieden genug vorzugehen. "Wir können keine Sondergesetze zur Bestrafung von Bankern machen", wehrte sie sich nun. Die bestehenden Gesetze würden ausreichen. Sie sieht die Unternehmen in der Verantwortung. Bisher habe es nur leider kaum einen Fall gegeben, in dem ein Unternehmen gegen einen Manager vorgegangen sei. Immerhin: "In letzter Zeit ist allmählich ein Umdenken erkennbar", so Zypries.