Viele deutsche Unternehmen könnten gestärkt aus der für 2009 zu erwartenden Insolvenz-Welle hervorgehen. Zwar werde es in einigen Branchen, bei den Automobilzulieferern etwa, zu einer unvermeidbaren Marktbereinigung kommen, sagt Thomas Hoffmann, Insolvenzexperte der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. "Es wird aber auch viele 'positive' Insolvenzen geben, bei denen die Unternehmen gestärkt aus der Insolvenz hervorgehen", so Hoffmann. Dies gelte insbesondere für viele im Kern gesunde mittelständische Unternehmen, denen Investoren die Schulden ihrer eigenen Übernahme aufgebürdet hätten. "Es besteht die Chance, dass mehr insolvente Unternehmen wieder auf die Beine kommen. Insolvenz ist auch eine Chance", sagt auch Oliver Liersch, Fachanwalt für Insolvenzrecht bei der Kanzlei Schultze & Braun.
Auch die rechtlichen Vorgaben dürften heimischen Firmen zu Gute kommen. "Das deutsche Insolvenzrecht ist konkurrenzfähig. Traditionell hat man den Eindruck, dass in Deutschland stärker als in den USA oder Großbritannien auf die Liquidation abgestellt wird. Das ist aber heutzutage nicht mehr zutreffend", so Liersch.
Das deutsche Insolvenzrecht wurde erst vor kurzem mit Blick auf die Krise geändert. War Überschuldung zuvor noch ein zwingender Grund für einen Insolvenzantrag, können Unternehmen diesen Schritt nun vermeiden, wenn "die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist". In der Gesetzesbegründung heißt es dazu, dadurch solle vermieden werden, dass Unternehmen wegen einer bilanziellen Überschuldung pleitegehen, obwohl sie weiter erfolgreich operieren könnten.
Diese Regelung ist zunächst bis Ende 2010 befristet, Experten sehen sie aber jetzt schon positiv. "Die Intention des Gesetzgebers, mit der Modifikation des Überschuldungsbegriffs an sich überlebensfähige Unternehmen zu schützen, die (nur) wegen der Finanzkrise in Unterdeckung geraten, ist zu begrüßen", sagt Gerald Mäsch, Professor für Internationales Wirtschaftsrecht, Universität Münster. Fachanwalt Liersch erwartet allerdings, dass nur wenige Unternehmen von der Änderung profitieren werden: "Schließlich wird nur die Bestimmung zur Überschuldung geändert. Da als Insolvenzgrund auch die Zahlungsunfähigkeit in Betracht kommt, hat die Novelle nur in sehr wenigen Fällen Bedeutung."
Wenig Änderungsbedarf
Experten sehen lediglich in Einzelpunkten Reformbedarf, vor allem bei der Auswahl des Insolvenzverwalters. "In Deutschland ist dafür allein der Richter zuständig, was das Verfahren aus Sicht der Gläubiger nur wenig planbar erscheinen lässt. Hier halte ich es für sinnvoll, dass die Gläubiger früher einbezogen werden", sagt Liersch. Der Insolvenzverwalter spielt eine entscheidende Rolle im Verfahren - ohne oder gegen ihn läuft nichts. Entsprechend sensibel ist die Auswahl.
Auch beim Insolvenzplanverfahren, das die Sanierungsphase regelt, sehen Kritiker Reformbedarf. Als übermäßig kompliziert und langwierig verschrieen, wird es derzeit noch wenig angewendet. Hoffmann etwa sieht hier gerade im jetzigen Abschwung Reformbedarf: "Ein einfacheres Restrukturierungsverfahren ist gerade mit Blick auf die nun anstehenden Insolvenzen wichtig, bei denen wir viele angelsächsische Gläubiger - unter anderem Hedge Fonds und Finanzinvestoren - haben werden. Sie sind ohnehin besonders kritisch, wenn das Verfahren in einer fremden Sprache stattfindet. Dies verstärkt sich, wenn es dann noch kompliziert ist."