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Merken   Drucken   11.10.2009, 09:00 Schriftgröße: AAA

Mittelstand: Strafsteuer auf hohen Kreditbedarf  

Seit 2008 sind Schuldzinsen nicht mehr voll absetzbar. Deswegen sorgt die neue Zinsschranke bei vielen Mittelständlern und Steuerberatern für großen Ärger. Gerade in Verlustjahren sehen einige Unternehmen ihre Existenz gefährdet. von Robert Kracht
Durch die 2008 eingeführte Zinsschranke dürfen Firmen ihren Finanzierungsaufwand nicht mehr komplett vom Jahresgewinn abziehen. Deshalb zahlen Betriebe jetzt Körperschaft- und Gewerbesteuer auf eine Bemessungsgrundlage, die sie überhaupt nicht erwirtschaftet haben. Entziehen können sich dem die Unternehmer nur dadurch, dass sie weniger Kredite aufnehmen. Doch das ist angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise kaum realistisch.
Nach der Zinsschranke dürfen Refinanzierungskosten nur bis zu 30 Prozent des um Zinsen und Abschreibung erhöhten Gewinns abgesetzt werden. "Das kann zu einer existenzbedrohlichen Auszehrung der Unternehmenssubstanz führen", warnt Steuerberater Volker Schmidt von Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart. Denn der Fiskus hält über diese Hinzurechnung sogar in Verlustjahren die Hand auf oder verlangt über den Nichtabzug von betrieblichem Aufwand eine Steuer von über 100 Prozent des Jahresgewinns.
Zwar gibt es für Mittelständler eine jährliche Freigrenze von 1 Mio. Euro, was fünfprozentige Darlehen von bis zu 20 Mio. Euro freistellt. Diese Hürde überschreiten aber mittelgroße Unternehmen und international tätige Kapitalgesellschaften oder nationale Holdings mit vielen Tochter- oder Schwesterunternehmen schnell.

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  • FTD.de, 11.10.2009
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