Dinge, die sich auf Seite 938 einer juristischen Fachgazette befinden, sind selten aufregend. Sie sind bestenfalls gut gemeint. Besonders, wenn der Autor mit ihnen "Erfahrungen und Praxistipps aus dem Bundesamt für Justiz" geben will.
Mancher Steuerberater, der den Beitrag von Stefan Schlauß im "Betriebs-Berater" gelesen hat, dürfte die "Praxistipps" als dreist empfunden haben. Schlauß ist Referatsleiter in besagtem Bundesamt. Sein Fachgebiet: Qualitätssicherung. Das Thema seines Artikels: die Offenlegung von Jahresabschlüssen. Und hier kracht es gerade gewaltig zwischen dem Bundesamt und den Steuerberatern.
Ihre Bilanzen offenlegen müssen nicht nur Aktiengesellschaften, sondern auch GmbHs. Eigentlich mussten sie das schon immer, doch seit Anfang dieses Jahres wird diese Pflicht auch durchgesetzt. Von Amts wegen, von besagtem Bundesamt für Justiz. So steht es im Gesetz über elektronische Handelsregister, kurz: EHUG. Das Register wird im Auftrag des Bundesamts vom Bundesanzeiger betrieben und ist im Internet erreichbar, jedermann darf also in den Bilanzen deutscher GmbHs stöbern.
Rund eine Million Unternehmen, so wird geschätzt, müssen ihre Bücher öffnen. 360.000 von ihnen haben seit Januar eine Mahnung bekommen, weil sie dieser Pflicht angeblich nicht nachgekommen sind. Macht Gebühren von 53,50 Euro, zu überweisen auf ein Konto mit dem Stichwort "EHUG". Mit freundlichen Grüßen, Ihr Bundesamt für Justiz.
Mit der Qualitätssicherung scheint es bei den Massenabmahnungen aber nicht so ganz hingehauen zu haben. Anders ist es nicht zu erklären, dass aus dem sonst so bedächtig auftretenden Berufsstand der Steuerberater deutliche Worte kommen: "Bei der Verwaltung gönnt man sich offenbar eine längere Phase der Eingewöhnung", poltert Jürgen Pinne, der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands.
Diese Phase ging am 31. Dezember 2007 los. Bis zu diesem Stichtag mussten alle Firmen ihre Zahlen für 2006 beim Bundesanzeiger einreichen. Wer sich nicht rührte, der wurde vom Bundesanzeiger beim Bundesamt für Justiz angeschwärzt und abgemahnt. Dumm nur, dass nicht jede GmbH zum 31. Dezember bilanziert, sondern, abhängig von ihrer Gründung, auch zu anderen Terminen. Die Keule des Ordnungsgelds traf also auch Unternehmen, so Jürgen Pinne, "deren Bilanz noch gar nicht aufgestellt werden konnte".