FTD.de » Management + Karriere » Recht + Steuern » Amnestie für Steuersünder ist kein Selbstläufer

Merken   Drucken   18.03.2010, 13:09 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Amnestie für Steuersünder ist kein Selbstläufer

Als Gegenleistung für die weitere Öffnung gegenüber dem deutschen Fiskus favorisieren einige Länder wie etwa die Schweiz eine Steueramnestie. Italien hat sie bereits erfolgreich vollzogen. In Deutschland sind Politiker aller Couleur eher skeptisch. von Robert Kracht
Robert Kracht ist ehemaliger Finanzbeamter und Betriebsprüfer. Er schreibt als freier Steuerfachautor für die FTD
Sie verweisen auf den mäßigen Erfolg, den die Brücke zur Steuerehrlichkeit zwischen Januar 2004 und März 2005 hierzulande gebracht hat.
Robert Kracht   Robert Kracht
Anleger konnten damals für die Jahre 1993 bis 2002 unversteuertes Schwarzgeld nachmelden. Die Reue fiel nicht schwer. Nicht nur gingen Steuersünder wie bei der auch heute noch möglichen Selbstanzeige straffrei aus, sie konnten auch mit moderaten Nachzahlungen kalkulieren. Die nachgemeldeten Einnahmen wurden nur mit 15 Prozent besteuert, zudem fielen weder Hinterziehungszinsen noch Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag an.
Trotz des attraktiven Angebots gingen während der 15 Amnestiemonate nur rund 50.000 strafbefreiende Erklärungen ein, die etwa 1,5 Mrd. Euro in die Staatskasse spülten. Eine neue Amnestie scheint da für den Staat wenig lukrativ zu sein. Kauft der Fiskus eine Bank-CD mit Schwarzgelddaten, werden binnen weniger Wochen 10.000 Selbstanzeigen gestellt mit im Vergleich höheren Nachzahlungsbeträgen.
Für den mäßigen Erfolg vor fünf Jahren lassen sich zwei Gründe anführen: Zum einen war der Druck auf Steuersünder noch nicht so groß wie heute, da diese sich noch auf das strenge Bankgeheimnis jenseits der Grenze verlassen konnten. Zum anderen schreckte viele Besitzer die nicht unberechtigte Befürchtung, die Bearbeiter im Finanzamt könnten künftig pingelig alle Belege zweimal umdrehen und die Akten mit einem roten Reiter versehen.
Steuersünder, die das Amnestieangebot bis Ende März 2005 nicht nutzten, müssen sich nun jedoch auf eine härtere Gangart einstellen. Einen Tag nach Beendigung der Amnestie haben die Finanzämter erstmals Kontoabfragen bei den Banken gestartet, drei Monate später trat die EU-Zinsrichtlinie in Kraft, wonach rund 30 Staaten dem deutschen Fiskus automatisch die Kapitalerträge der Anleger melden.
  • Aus der FTD vom 18.03.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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