FTD.de » Management + Karriere » Recht + Steuern » Aufrecht untergehen

Merken   Drucken   21.09.2010, 19:10 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Aufrecht untergehen

Geschäftsführer haften für Missstände im Unternehmen. Decken sie die aber auf, riskieren sie ihren Job. von Thomas Münster, München
Hartmut Brentel (Name geändert) hatte sich genau an die Vorschriften gehalten. Als der Mitgeschäftsführer einer Maschinenbau-GmbH von einem möglichen Kartellverstoß erfuhr, intervenierte er beim Vorsitzenden der Geschäftsführung, dann beim Europachef. Schließlich wandte er sich an den Compliance-Chef der US-Konzernzentrale. So verlangt es das Gesetz: Als Geschäftsführer haftet er für Kartellverstöße, und der Verhaltenskodex sowie die Whistleblowing-Vorschriften des Konzerns verpflichteten ihn zusätzlich, gegen Missstände vorzugehen. Vier Wochen später aber wurde er gefeuert.
Mauscheleien im eigenen Unternehmen aufzudecken kann für den Geschäftsführer einer GmbH gefährlich werden. Er ist kein Arbeitnehmer mit gesetzlichem Kündigungsschutz. Ihn dürfen die Gesellschafter rauswerfen, wenn es ihnen beliebt. Sie können ihn feuern, weil er sich an die Compliance-Regeln des Unternehmens hielt - oder auch, weil er gegen sie verstoßen hat. Zwar haben viele Unternehmen Regeln speziell für das Whistleblowing.
Das ist Pflicht für alle Konzerne mit US-Börsennotierung und auch in vielen internationalen Konzernen und DAX -Unternehmen üblich. Und diese Regeln bieten Schutz gegen Benachteiligung. Doch der hilft Geschäftsführern nur wenig. Sie dürfen dann zwar nicht ausdrücklich wegen der inkriminierenden Meldung gefeuert werden - aber anschließend ganz legal ohne weitere Begründung.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) abgesegnet. Eine Kündigung sei vom Geschäftsführer hinzunehmen, "auf welchen Gründen sie auch beruhen mag", urteilte der BGH (Az.: II ZR 158/01). Im entschiedenen Fall hatte ein Geschäftsführer den Einsatz von silikonhaltigem Kleber verweigert, da den Kunden ein Verzicht auf das Material zugesichert worden war. Der BGH fand es nicht sittenwidrig, dass der aufrechte Chef deshalb seinen Job verlor.
Der Geschäftsführer kann sich nur vertraglich absichern. Der BGH hat jüngst entschieden, dass der Anstellungsvertrag sogar den regulären Arbeitnehmerkündigungsschutz festlegen kann (II ZR 70/09). Üblicherweise aber vereinbaren Geschäftsführer und Unternehmen eine feste Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren. Vor Ablauf kann der Vertrag nur aus "wichtigem Grund" gekündigt werden - und das Einhalten der Compliance-Regeln ist kein solcher Grund. Ansonsten sehen die Verträge zumeist vor, dass sie zwar jederzeit kündbar sind, aber mit einer langen Frist zwischen sechs und 18 Monaten.

Teil 2: Kein Kündigungsschutz für Geschäftsführer

  • FTD.de, 21.09.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
  Vergütung Kennen Sie sich aus mit Lohn und Gehalt?

Eine angemessene Entlohnung steht bei vielen Arbeitnehmern weit oben auf der Prioritätenliste. Doch was ist bei der Vergütung zu beachten? Welche Stolperfallen sollte man in Gehaltsverhandlungen umgehen? Testen Sie Ihr Wissen.

Was unterscheidet den Lohn vom Gehalt?

Vergütung: Kennen Sie sich aus mit Lohn und Gehalt?

Alle Tests

  24.05. Kopf des Tages Sergio Marchionne - Der Puzzlemeister
Kopf des Tages: Sergio Marchionne - Der Puzzlemeister

Der Fiat-Chef hat den kleinen Autokonzern durch die Fusion mit Chrysler vor dem Untergang gerettet. Doch das reicht nicht. Nun holt er auch noch Mazda dazu mehr

  •  
  • blättern
MANAGEMENT

mehr Management

GRÜNDUNG

mehr Gründung

RECHT + STEUERN

mehr Recht + Steuern

KARRIERE

mehr Karriere

BUSINESS ENGLISH

mehr Business English

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote