Es hätte alles so einfach sein können: Der Bundesfinanzhof (BFH) fällte Mitte des vergangenen Jahres gleich zwei Entscheidungen zugunsten der Dienstwagennutzer - doch das Bundesfinanzministerium bremste die Richter gleich wieder aus. Und wies die Finanzämter an, die Entscheidungen nicht "über den Einzelfall hinaus" anzuwenden.
Ein "Nichtanwendungserlass" also. Mit dem die Verwaltung die Wirkung der BFH-Urteile nur auf die unmittelbaren Prozessbeteiligten beschränkt, anstatt sie - wie bei anderen Bundesgerichten üblich - auch auf die vergleichbaren Fälle anderer Steuerzahler anzuwenden.
Das ist wenig überraschend, schließlich hätten die beiden Urteile Arbeitnehmern und Unternehmen ziemlich viel Geld in die Tasche gespült. In dem einen vom BFH entschiedenen Streitfall ging es um einen Arbeitgeber, der seinen Angestellten ein Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellte. Diese Nutzung muss üblicherweise vollständig als geldwerter Vorteil versteuert werden, meist nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung.
Die Obersten Finanzrichter befanden dagegen, es müsse differenzierter entschieden werden - was den Arbeitnehmern Vorteile gebracht hätte, die üblicherweise einen Teil der Strecke mit der Bahn fahren. In solchen Fällen dürfe nicht die komplette Fahrstrecke besteuert werden, sondern lediglich der mittels Pkw zurückgelegte Teil (Az.: VI R 68/05).
Scharfe Kritik für Nichtanwendungserlass
Die zweite Entscheidung betraf einen Außendienstmitarbeiter, der durchschnittlich nur einmal pro Woche den Firmensitz aufsuchte. Das Gesetz sah bei der Besteuerung jedoch eine Pauschalierung vor, sodass der Vertriebler so behandelt wurde, als hätte er 15-mal im Monat seine Firma aufgesucht - womit er viel zu hoch besteuert wurde. In diesen Fällen sei eine Einzelbewertung der tatsächlich mit dem Dienstwagen gefahrenen Wege möglich und nötig, urteilten die BFH-Richter (Az.: VI R 85/04). Ein halbes Jahr nach Verkündung der beiden Entscheidungen beschloss das Bundesfinanzministerium mittels Nichtanwendungserlass, diese praktisch zu ignorieren.
Ein Vorgehen, das im BFH scharf kritisiert wird. "Die Steuerverwaltung setzt höchstrichterliche Urteile im Steuerrecht nur mangelhaft um. Finanzminister und Verwaltung haben Mechanismen entwickelt, um die Anwendung von BFH-Entscheidungen zu unterlaufen", sagt Gerichtspräsident Wolfgang Spindler. "Leidtragende sind die Steuerzahler." Er sehe darin "ein Riesenproblem".