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03.02.2010, 14:31
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Recht + Steuern:
Bankdaten, die große Versuchung
Die Verwendung geklauter Daten von Bankkunden ist völkerrechtlich unbedenklich, sagen Richter. Sie ernten massive Kritik.
von Andreas Kurz, Berlin
Sie hat auch ihre lyrischen Momente, die Affäre rund um die geklauten Bankdaten deutscher Steuerhinterzieher. Immer wenn es darum geht, ob die rechtswidrig erlangten (also geklauten) Daten in einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren verwertet werden dürfen, wirft jemand die Theorie von den "Früchten des verbotenen Baumes" in den Raum. Die Doktrin mit dem poetischen Namen verbietet es, den Beschuldigten mit illegal gewonnenen Beweisen zu überführen. So gesehen wäre die Datenaffäre eine klare Sache: Der Staat hat gestohlene Kontoinformationen gehehlt? Das Ganze noch durch den Geheimdienst, der doch gar nicht zuständig ist?
Illegal!
Verbotenes schmeckt besonders süß – das haben Adam und Eva auch schnell gemerkt
Schade nur, dass die wohlklingende Theorie aus dem US-amerikanischen Strafprozess stammt - und auch nur dort anwendbar ist. In Deutschland regiert die Lehre von den Beweisverboten. Die sind aber nur spärlich in den Gesetzen geregelt, das Meiste davon ist Richterrecht, und auch das ist ziemlich lückenhaft. "Das bundesdeutsche Recht der Beweisverbote befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand", stellte Juraprofessor Matthias Jahn schon im Jahr 2008 prosaisch fest, als alles über die Zumwinkel-Affäre diskutierte.
Noch unbefriedigender wurde es, als sich zwei Jahre lang kein Richter fand, der darüber urteilen konnte, ob in der Zumwinkel-Affäre nun ein Beweisverbot nach deutschem Recht gilt oder nicht. Die meisten Beschuldigten wollten es lieber nicht so genau wissen, sie zogen einen kurzen Prozess und eine ausgehandelte Strafe vor. Bis auf eine Ausnahme, die quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand.
Das Landgericht Bochum hatte sich im August 2009 tatsächlich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem die Fahnder allein aufgrund der gestohlenen Daten-CD zu einer Razzia bei vermögenden Privatleuten anrückten, der Verdacht: nahezu 100.000 Euro hinterzogene Einkommensteuern. Doch bei der Durchsuchung wollten sich keine weiteren Beweise anfinden. Alles, was die Fahnder vor und nach der Razzia hatten, war allein auf der DVD gespeichert: Kontoauszüge von der Liechtensteiner LGT Bank, die das Stiftungskapital auswiesen, Widmungserklärungen sowie eine Liste der wirtschaftlich Berechtigten, die auf das Konto Zugriff hatten. Hätten die Bochumer Richter ein Verwertungsverbot ausgesprochen, wäre damit die schöne Beweiskette der Fahnder zerrissen gewesen. Doch sie blieb heil.
Teil 2: Angriff auf Liechtensteins Souveränität?
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FTD.de, 03.02.2010
© 2010 Financial Times Deutschland,
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