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Merken   Drucken   14.10.2009, 16:09 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: "Das Urteil ist trügerisch"

Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass bestimmte Berufsgruppen ein häusliches Arbeitszimmer durchaus absetzen können. Im FTD-Interview erläutert ein Steuerexperte, warum sich Lehrer auf dieses Urteil nicht verlassen sollten. von Jarka Kubsova, Hamburg
Steuerexperte Rolf Leuner aus der Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner spricht im FTD-Interview über die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers.
FTD Das Bundesfinanzministerium (BMF) erlaubt es Steuerzahlern, die teilweise von zu Hause aus arbeiten, voraussichtliche Kosten für das heimische Büro wieder geltend zu machen. Seit 2007 war die Absetzbarkeit drastisch eingeschränkt. Sind Lehrer und ähnliche Berufsgruppen jetzt wieder fein raus?
Rolf Leuner Nein, sie sollten vorsichtig sein. Das BMF hat auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) reagiert, der in einem Einzelfall entschieden hatte. Meiner Ansicht nach ist dieses Urteil sehr trügerisch: Es ist zwar endgültig, aber es sagt nichts darüber aus, ob das Absetzungsverbot tatsächlich verfassungswidrig ist. Darüber wird erst noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.
FTD Das erinnert an die Pendlerpauschale: Auch da hatte der BFH Zweifel angemeldet und das Verfassungsgericht die umstrittene Regelung anschließend gekippt...
Leuner Ob das so kommen wird, ist Spekulation. Da das Arbeitszimmer als Teil der Privatwohnung gilt, ist der Gesetzgeber durchaus zu Einschränkungen berechtigt. Der Verfahrensausgang allerdings ist alles andere als sicher. Das Heikle an dem Urteil ist zudem, dass es nur die kontroverse Auseinandersetzung in Literatur und Rechtsprechung zu diesen Themen wiedergibt. Das Richtergremium war bei dem Urteil nicht voll besetzt und hat sich nicht einmal in einer einzigen Aussage auf eine Tendenz festgelegt. In einem Hauptsacheverfahren könnte also noch einmal ganz anders entschieden werden - das macht die Sache so gefährlich.
Steuerexperte Rolf Leuner aus der Wirtschaftskanzlei Rödl & ...   Steuerexperte Rolf Leuner aus der Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner
FTD Die BFH-Richter haben also nur in einem Eilverfahren entschieden, der Fall liegt auch schon beim Bundesverfassungsgericht. Wie sollen sich betroffene Steuerzahler denn jetzt verhalten?
Leuner Wer sein Geld jetzt will, sollte einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Aber dann kann die böse Überraschung erst noch kommen. Stellen die Verfassungsrichter fest, dass die Regelung grundgesetzkonform ist, müssen die gesparten Zinsen versteuert nachgezahlt werden.
FTD Und wem das Risiko einer Nachzahlung zu groß ist?
Leuner Vorsichtige Steuerpflichtige sollten Einspruch einlegen und zahlen, dann ist man auf der sicheren Seite. Der erfreuliche Nebeneffekt: Bei positivem Ausgang bekommt man Erstattungszinsen von sechs Prozent.
FTD Wie lange müssen Steuerzahler bis zu einem Urteil warten?
Leuner Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann es schon zwei Jahre oder mehr dauern.
  • FTD.de, 14.10.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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