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Merken   Drucken   25.11.2008, 16:46 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Das Web soll ins Archiv

Das kulturelle Erbe ruht nicht nur in Büchern, sondern auch im Netz. Die Nationalbibliothek plant deshalb, Webseiten zu archivieren - die Betreiber fürchten neue Bürokratie. von Thoralf Schwanitz
Wie man es nicht machen sollte, sieht man derzeit auf der Webseite Europeana.eu: Die von der EU mit einem Multimillionen-Euro-Etat ausgestattete Onlinebibliothek Europeana sollte am Donnerstag an den Start gehen - und kollabierte binnen Stunden nach der Freischaltung, weil die Serverkapazitäten für das Nutzeraufkommen viel zu klein waren. Jetzt bleiben Millionen digitalisierter Objekte wie Bücher, Fotos und Videos aus allen EU-Mitgliedsstaaten erst einmal unerreichbar. Europeana ist abgeschaltet - bis Mitte Dezember.
Der peinliche Absturz kann der Deutschen Nationalbibliothek als warnendes Beispiel dienen. Für Gefahren, die Großprojekten staatlicher Stellen im digitalen Zeitalter drohen. Denn die deutsche Großbücherei versucht sich gerade an einer ähnlichen Mammutveranstaltung: Sie will die deutschsprachigen Internetinhalte sammeln und archivieren.
Die nun anlaufende Sammlung von "Netzpublikationen" ist nicht die fixe Idee gelangweilter Nationalbibliothekare. Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek aus dem Jahr 2006 schreibt vor, dass auch "Medienwerke in unkörperlicher Form", nämlich "Darstellungen in öffentlichen Netzen", gesammelt werden sollen. Die sogenannte Pflichtablieferungsverordnung basiert auf diesem Gesetz, ist seit dem 23. Oktober in Kraft und soll die Mammutaufgabe konkretisieren. Bei den Autoren von Webinhalten ist die Verwirrung dennoch weiterhin groß.
Wer sein Medienwerk nämlich nicht vorschriftsgemäß für die staatliche Sammlung abliefert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Die Nationalbibliothek mag zwar das griechisch-humanistische Bildungsideal anstreben, kennt aber als Verwaltungsbehörde auch die preußisch-administrativen Folterwerkzeuge.
Die Hersteller herkömmlicher Bibliotheksware trifft diese Ablieferungspflicht seit Langem. Rund 600.000 klassische Medieneinheiten wie Bücher, Hefte und Zeitschriften trudeln jährlich bei der Nationalbibliothek ein. Nun sollen die Veröffentlichungen im Web hinzukommen. Dazu gehören laut Nationalbibliothek "Internetpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich als auch webspezifische Medienwerke", Beispiele seien elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder eben auch ganz generell: "Webseiten".
Vorerst sammle man nur digitale Einzelobjekte, die Soft- und Hardware zur Sammlung und Archivierung dynamischer Webinhalte liefe noch nicht, berichtet Stephan Jockel, der Sprecher der Nationalbibliothek. Erst wenn die Technik komplett einsatzbereit ist, müssen Webseitenbetreiber ihre Internetinhalte an die Bibliothek melden, die sie dann regelmäßig "abholt" und speichert.
Markus Beckedahl bloggt auf www.netzpolitik.org und beobachtet die Umsetzung der Pflichtablieferungsverordnung mit Skepsis: "Ich finde es gut, wenn das kulturelle Erbe auch aus dem Netz gesichert werden soll. Ich denke aber, bei der Nationalbibliothek ist man sich der Komplexität der Aufgabe nicht ganz bewusst." Wie die Sammlung von dynamischen Web-Inhalten wie etwa des Onlinelexikons Wikipedia funktionieren soll, habe man ihm bisher nicht erklären können, sagt Beckedahl. Er geht derzeit davon aus, dass die meisten Blogs nicht unter die Pflichtablieferungsverordnung fallen. Verbindliche Tipps dazu kann er seinen Online-Autorenkollegen aber nicht geben - wegen der Unschärfe der Vorschriften: "Die Nationalbibliothek ist selbst ein Opfer dieser schlecht und schwammig formulierten Verordnung."
Bibliothekssprecher Jockel hingegen hat den Eindruck, dass "der Privatblogger inzwischen verstanden hat, dass er nicht gemeint ist und auf Dauer nicht gemeint sein wird". Die Verordnung nimmt Webseiten aus, die nur gewerblichen, geschäftlichen, privaten oder häuslichen Zwecken dienen.
Tatsächlich gelte das Gesetz nicht für Internetseiten von Unternehmen, auf denen nur Produkte und Leistungen beworben werden, sagt Thomas Spiegels, Anwalt in der Kölner Kanzlei Hecker Werner Himmelreich. Er hat für einen Mandanten die Anwendbarkeit der Verordnung schon einmal geprüft. Doch häufig ist das gar nicht so klar festzustellen.
Was soll mit Internetseiten geschehen, auf denen etwa Mittelständler auch ihre Firmengeschichte präsentieren? Künftig werden unzählige Webseitenbetreiber klären müssen, ob sie ihre Inhalte anmelden sollen. Auf ihrer eigenen Seite gibt die Nationalbibliothek das Beispiel von Seiten mit privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen, die für die Sammlung natürlich nicht von Interesse seien. Sobald Seiten aber "themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie zum Beispiel über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht", seien sie sammelpflichtig.
Die Webgemeinde wartet nun auf konkrete Anweisungen der Nationalbibliothek. Auch Christian Spahr vom IT-Branchenverband Bitkom kennt die Fragen zum Thema aus seinen Mitgliedsunternehmen - und kann sie noch nicht abschließend beantworten: "Wir haben die Befürchtung, dass wegen des weiten Auftrags der Nationalbibliothek Webautoren mit viel Bürokratie zu rechnen haben. Erst wenn die Richtlinien der Nationalbibliothek vorliegen, können wir einschätzen, wie groß der Aufwand für Webseitenbetreiber tatsächlich wird." Für Ende dieses Jahres angekündigt, soll in ihnen ganz konkret aufgeführt sein, was gesammelt werden soll.
Dann, so bleibt zu hoffen, ist die Webseite der Nationalbibliothek hoffentlich auf ein erhöhtes Nutzeraufkommen vorbereitet.
Sammelsurium
Auftrag Das 2006 in Kraft getretene Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek erweitert den Sammelauftrag um Internetveröffentlichungen. Sie werden wie Bücher und Tonträger aufgenommen, um das digitale Kulturerbe für spätere Generationen zu wahren.
Abgabe Es dürfen nur diejenigen die Netzpublikationen abliefern, die auch das Recht zur Verbreitung haben oder dazu autorisiert worden sind. Die Publikationen sollen in dem Format archiviert werden, in dem sie veröffentlicht wurden, vorzugsweise als PDF-Dateien.
  • Aus der FTD vom 26.11.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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