Auf dem Zettel, auf der Flucht: Mit recycelten und gefälschten Steuerbelegen wird der Fiskus munter betrogen
Jedes Jahr aufs Neue durchforsten Zehntausende Steuerzahler ihre Belege nach Ausgaben, die sie in ihre Einkommensteuererklärung eintragen können - in der Hoffnung, eine saftige Rückzahlung zu bekommen. Und einige nehmen dafür auch den geschmeidigen Umgang mit der Wahrheit in Kauf.
Das Bundesfinanzministerium hat es nun auf die Missstände bei der Zettelei abgesehen: Wer über 500.000 Euro Einkünfte jährlich hat, soll seine Belege künftig sechs Jahre aufheben müssen, so steht es im geplanten "Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz". Die Prüfung der Angaben in den Steuererklärungen werde bei Vermögenden oftmals dadurch "verzögert und erschwert", dass Aufzeichnungen über die Einnahmen und Werbungskosten nicht aufbewahrt würden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Sechs Jahre sind eine lange Zeit, da lässt sich einigen Schummeleien auf die Spur kommen.
Vielfältige Tricksereien
Die Tricksereien sind in der Tat vielfältig, entsprechende Tipps werden in der Kantine oder über das Internet verbreitet. Wenn die eigene Unterlagensammlung dazu nicht reicht, lassen sich schnell ein paar Extrabelege über Arbeitskollegen oder das Internet organisieren. So erzählen Steuerberater von dem alten Trick, in der Fachabteilung eines Buchladens um eine Quittung zu bitten, das Buch dann aber auf dem Weg zur Kasse liegen zu lassen. Das sei in einigen Läden bis vor kurzem möglich gewesen. Bei der nächsten Steuererklärung werden die Kosten für das Buch abgesetzt, obwohl diese nie angefallen sind.
Beliebt ist auch der Belegtausch unter Kollegen und Freunden. Kaum sind die eigenen Kosten für Fachliteratur oder Bewirtungsausgaben abgesetzt, werden sie an den Bekannten weitergereicht, der sie nun seiner Steuererklärung beigefügt. Derjenige, dem der eigene Freundes- und Bekanntenkreis nicht groß genug war, behilft sich mit dem Internet. Dort wurden entsprechende Kaufunterlagen für die Fachliteratur früher offen angeboten. 20 Euro betrug beispielsweise in der Vergangenheit der Preis für eine Quittung über 198 Euro.