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Merken   Drucken   15.04.2009, 11:29 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Der Betrug mit den Kassenzetteln

Vermögende sollen ihre Steuerbelege länger aufbewahren, fordert der Bundesfinanzminister. Tatsächlich wird mit Rechnungen und Kassenzetteln munter gelogen und betrogen. von Nicola De Paoli
Das war ein teures Steuersparmodell, das sich ein Ehepaar aus Rheinland-Pfalz da ausgedacht hatte: Die beiden spendeten kleine, einstellige Beträge, für einen guten Zweck natürlich. Die Spendenquittungen, die beide dafür bekamen, änderten sie um, für einen weniger guten Zweck: Aus den einstelligen wurden zweistellige Beträge, die frisierten Zettel beim Finanzamt eingereicht.
360 Euro Steuern wollten sie auf diese Weise sparen. Auf 8400 Euro Strafe lautete am Ende das Gerichtsurteil. Denn der Sachbearbeiter war den beiden auf die Schliche gekommen. Die Strafe fiel mit insgesamt 210 Tagessätzen zu 40 Euro auch deswegen so hoch aus, weil sich das Paar neben der versuchten Steuerhinterziehung auch noch der Urkundenfälschung strafbar gemacht hatte.
Auf dem Zettel, auf der Flucht: Mit recycelten und gefälschten ...   Auf dem Zettel, auf der Flucht: Mit recycelten und gefälschten Steuerbelegen wird der Fiskus munter betrogen
Jedes Jahr aufs Neue durchforsten Zehntausende Steuerzahler ihre Belege nach Ausgaben, die sie in ihre Einkommensteuererklärung eintragen können - in der Hoffnung, eine saftige Rückzahlung zu bekommen. Und einige nehmen dafür auch den geschmeidigen Umgang mit der Wahrheit in Kauf.
Das Bundesfinanzministerium hat es nun auf die Missstände bei der Zettelei abgesehen: Wer über 500.000 Euro Einkünfte jährlich hat, soll seine Belege künftig sechs Jahre aufheben müssen, so steht es im geplanten "Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz". Die Prüfung der Angaben in den Steuererklärungen werde bei Vermögenden oftmals dadurch "verzögert und erschwert", dass Aufzeichnungen über die Einnahmen und Werbungskosten nicht aufbewahrt würden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Sechs Jahre sind eine lange Zeit, da lässt sich einigen Schummeleien auf die Spur kommen.
Vielfältige Tricksereien
Die Tricksereien sind in der Tat vielfältig, entsprechende Tipps werden in der Kantine oder über das Internet verbreitet. Wenn die eigene Unterlagensammlung dazu nicht reicht, lassen sich schnell ein paar Extrabelege über Arbeitskollegen oder das Internet organisieren. So erzählen Steuerberater von dem alten Trick, in der Fachabteilung eines Buchladens um eine Quittung zu bitten, das Buch dann aber auf dem Weg zur Kasse liegen zu lassen. Das sei in einigen Läden bis vor kurzem möglich gewesen. Bei der nächsten Steuererklärung werden die Kosten für das Buch abgesetzt, obwohl diese nie angefallen sind.
Beliebt ist auch der Belegtausch unter Kollegen und Freunden. Kaum sind die eigenen Kosten für Fachliteratur oder Bewirtungsausgaben abgesetzt, werden sie an den Bekannten weitergereicht, der sie nun seiner Steuererklärung beigefügt. Derjenige, dem der eigene Freundes- und Bekanntenkreis nicht groß genug war, behilft sich mit dem Internet. Dort wurden entsprechende Kaufunterlagen für die Fachliteratur früher offen angeboten. 20 Euro betrug beispielsweise in der Vergangenheit der Preis für eine Quittung über 198 Euro.

Teil 2: Verstoß gegen Steuergesetze eindeutig

  • Aus der FTD vom 15.04.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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