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Merken   Drucken   02.09.2008, 10:57 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Der diskrete Charme der Untreue

Der Bundesgerichtshof hat erstmals in der Siemens-Affäre entschieden: Das Führen Schwarzer Kassen ist keine Bestechung, sondern Untreue - die lässt sich leichter nachweisen. Die FTD analysiert das Urteil. von Alice Blezinger
Wenn Juristen das Rechtsempfinden von Normalbürgern testen wollen, dann machen sie gern den Großmuttertest. Man fragt eine imaginäre Oma, wie sie ein rechtliches Problem lösen würde. Im Siemens-Skandal würde diese Frage lauten: Liebe Oma, was ist eine Untreue?
Die Großmutter würde dann antworten: Untreue ist, wenn jemand Geld, das er für andere Leute verwaltet, in die eigene Tasche fließen lässt. Aber was ist, wenn der vermeintliche Täter mit dem Geld keine Karibiktour macht, sondern Geschäftspartner seines Unternehmens besticht? Was also, wenn er zum Besten seines Unternehmens handelt?
Ein kniffliges Rechtsproblem, bei dem nicht mehr die Oma, sondern die Richter vom Bundesgerichtshof (BGH) gefragt sind. Am vergangenen Freitag urteilten die Karlsruher Juristen zum ersten Mal über einen Teil der Siemens-Korruptionsaffäre. Und sie kamen zu dem Schluss: Auch das ist strafbare Untreue.
Achtung, Irrgarten: Geht es um schwarze Kassen, müssen sich die ...   Achtung, Irrgarten: Geht es um schwarze Kassen, müssen sich die Richter zwischen Korruptionsdelikten (schwer beweisbar) und Untreue (leichter beweisbar) entscheiden
Der Zweite Strafsenat verhandelte unter anderem über die Revision von Andreas K. Das Gericht in der Vorinstanz hatte den früheren Siemens-Finanzvorstand zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße verurteilt - wegen Bestechung und Untreue. Er hatte schwarze Kassen verwaltet und daraus im Jahr 2000 rund 6 Mio. Euro benutzt, um zwei Manager des italienischen Elektrokonzerns Enel zu bestechen. So konnte er für Siemens Aufträge in Höhe von 338 Mio. Euro gewinnen.
Mit dem Urteil gibt der BGH den entscheidenden Fingerzeig für die Folgeprozesse im Siemens-Skandal; schließlich ermittelt die Staatsanwalt gegen 300 Beschuldigte. Für den Kampf gegen die Korruption soll nun ausgerechnet die "Untreue" herhalten, ein Straftatbestand, der so ungenau ist, dass manche Rechtswissenschaftler ihn sogar für verfassungswidrig halten.
Zwar stellt das Strafgesetzbuch klar: Eine Untreue ist erst eine Untreue, wenn dem Opfer - hier also dem Unternehmen Siemens - am Ende auch ein Schaden entsteht. Was aber genau passieren muss, damit man von einem Schaden sprechen kann, das ist ein Dauerstreit unter Juristen. Und so bleibt der Untreueparagraf eine große Überraschungskiste, von der böse Zungen behaupten: Untreue passt immer.

Teil 2: Warum diese steile Karriere der Untreue?

  • Aus der FTD vom 02.09.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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