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20.01.2010, 07:44
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Recht + Steuern:
Der Feind sitzt mitten im Kartell
Durch Kronzeugen fliegen immer mehr illegale Preissyndikate auf - wie jüngst die Kaffee- und Einzelhandelskartelle. FTD.de beschreibt, wie die Ermittler bei den Beteiligten bewusst ein Klima der Paranoia aufbauen.
von Gregor Kessler Hamburg
Dreimal ist Bremer Recht, lautet ein Sprichwort an der Weser. Bei Kraft Deutschland aber, der Tochter des US-Lebensmittelgiganten Kraft Foods, hatte man schon nach dem ersten Mal genug. Am 7. Februar 2008 war das. An diesem Donnerstagmorgen durchwühlten die Ermittler des Bundeskartellamts die Kraft-Büros auf der Suche nach Hinweisen auf Preisabsprachen zwischen Schokoladenherstellern. Bevor es bei Krafts Kaffeeröstertochter Jacobs zur zweiten Razzia kommen konnte, zeigten sich die Bremer lieber selbst an - und sparten so eine Menge Geld.
Einer fehlt: Wer als Kronzeuge gegen ehemalige Mitstreiter aussagt, bekommt Strafe erlassen
Kraft Foods Deutschland machte dabei von etwas Gebrauch, das sich als einer der größten Erfolge der Bonner Wettbewerbskontrolleure entpuppt hat: der Kronzeugenregelung. Wer als Teil eines Kartells dabei hilft, dieses aufzudecken, der geht mit der auch Bonusantrag genannten Regelung womöglich straffrei aus. Seit die Möglichkeit zur Strafverschonung durch Petzen im Jahr 2000 eingeführt worden ist, gingen beim Bundeskartellamt in 87 verschiedenen Fällen 233 Bonusanträge ein.
"Die ganz überwiegende Zahl der Kartellverfahren wird inzwischen über Kronzeugen angestoßen", sagt der Sprecher des Bundeskartellamts. Colgate-Palmolive etwa verriet Preisabsprachen unter den Drogerieartikelherstellern Henkel, Schwarzkopf & Henkel, Sara Lee und Unilever. Arzneimittelhersteller Grünenthal meldete, mit dem Konkurrenten Infectopharm Preise für bestimmte Antibiotika abgestimmt zuhaben. Ohne solche Insiderinformationen seien viele Kartelle kaum mehr zu knacken, so der Behördensprecher.
Die Kronzeugenregelung folgt dem Windhundprinzip. Das heißt nichts anderes als: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." Auch nachdem der Erste aus dem Syndikat ausgepackt hat, können sich Informationen der anderen noch strafmildernd auswirken. Ausschließlich der erste Kronzeuge aber kann das Ordnungsgeld komplett erlassen bekommen. Der zweite erhält im Bestfall 50 Prozent Nachlass, jeder weitere höchstens 20 Prozent. Jedenfalls muss bei geheimen Absprachen heute jeder damit rechnen, dass ein anderer petzt - und sich dadurch vor Strafe schützt. Einen "destabilisierenden Faktor" nennt der Kartellamtssprecher das. Eingebaute Paranoiagarantie könnte man auch sagen. Dank der Kronzeugenregelung werden die Hinterzimmertreffen der Branchen weniger entspannt ablaufen.
Das zeigt sich auch im Fall der Kaffeeröster Tchibo, Dallmayr und Melitta, die im Dezember mit einem Bußgeld von 159 Mio. Euro abgestraft wurden. Seit mindestens 2000, hatte das Bundeskartellamt nachgewiesen, haben sich Geschäftsführer und Vertriebschefs der Röster getroffen, um Preiserhöhungen abzustimmen. Aufgeflogen sind die für die Konsumenten teuren Treffen jedoch erst, nachdem der vierte Teilnehmer, Kraft Jacobs, ausgepackt hatte. Offenbar hatten die Bremer Sorge, dass die während der Schokoladenrazzia eingesammelten Unterlagen auch brisante Hinweise auf Absprachen beim Kaffee enthalten - und retteten sich in die Offensive. Der Whistleblower geht straffrei aus.
Teil 2: Garantiert ist die Straffreiheit allerdings nicht
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FTD.de, 20.01.2010
© 2010 Financial Times Deutschland,
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