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Merken   Drucken   22.12.2010, 08:26 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Der Tod kennt keine Grenzen

Wenn Opa auf Mallorca in seiner Villa stirbt, wird es kompliziert: Deutsches und spanisches Recht prallen aufeinander. Das soll sich nun ändern. Die EU-Kommission will grenzüberschreitende Erbfälle regeln. von Mareeke Buttjer, Hamburg
Es gibt ein Leben nach dem Tod - zumindest und besonders für die Erben. Einfacher aber wird das Dasein auch mit einer dicken Erbschaft nicht. Schon das deutsche Erbrecht ist kompliziert, und stirbt ein Deutscher im Ausland oder hat dort Vermögen, erfolgt die Abwicklung auch noch nach unterschiedlichen Rechtsordnungen. Nun aber plant die EU-Kommission eine einheitliche Erbrechtsverordnung, um grenzüberschreitende Erbfälle einheitlich zu gestalten. "In den nächsten 14 Tagen werde ich einen offiziellen Bericht zur Verordnung vorlegen, damit der Parlamentsprozess beginnt", sagt Kurt Lechner, CSU-Europaparlamentarier und Mitglied des Justizausschusses.
Seit Oktober 2009 liegt ein Entwurf der EU-Kommission für eine europaweite Erbrechtsverordnung vor. Ziel ist es, das Internationale Privatrecht (IPR) der einzelnen Staaten aufeinander abzustimmen. Damit wäre klar geregelt, wann welches nationale Erbrecht anzuwenden ist.
Zurzeit regeln die einzelnen Staaten selbst, welches Recht für einen internationalen Sachverhalt anzuwenden ist. So unterfällt beispielsweise ein Franzose, der in Deutschland stirbt, als französischer Staatsbürger dem französischen internationalen Privatrecht. Wenn dieser Erblasser nun Vermögen sowohl in Deutschland als auch in Frankreich hat, sind gleich zwei Erbrechtsordnungen anwendbar. Denn für Immobilien gilt nach französischem Recht das Erbrecht des Lageorts (also etwa französisches Recht, wenn der Franzose noch ein Haus in Paris hat) und für Mobilien das Recht des letzten Wohnsitzes (also beispielsweise deutsches Recht, wenn die Gemäldesammlung in Berlin hängt).
"Eine Vereinheitlichung des Erbrechts wäre vor diesem Hintergrund auf jeden Fall zu begrüßen", sagt Claus-Henrik Horn, Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf. Die Details der Verordnung sind allerdings noch umstritten. Der Grund: Jedes Land müsste Elemente anderer Rechtsordnungen akzeptieren. "Weil aber das internationale Erbrecht in vielen Ländern stark traditionell geprägt ist, wird sich zeigen, ob die Länder bereit sind, sich auf eine Vereinheitlichung des Rechts einzulassen", sagt Lukke Mörschner, Fachanwalt und Geschäftsführer der Gesellschaft für internationales Erbrecht.
Zumindest in den Grundfragen aber ist man sich einig. So soll zukünftig nicht mehr die Staatsangehörigkeit entscheidend dafür sein, welches Erbrecht anzuwenden ist. Ausschlaggebend wird der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Wahlweise kann er selbst aber noch zu Lebzeiten das Erbrecht seines Herkunftslandes für anwendbar erklären. Zwar wird es dadurch theoretisch möglich, dass Erblasser mit dieser Regelung den für sie günstigsten Wohnort wählen und damit gewissermaßen die europäische Regelung missbrauchen. "Bisher war es aber auch möglich, den günstigsten Erbrechtsstandort zu wählen. Nun ist diese Regelung viel transparenter", sagt Lechner.
Noch mehr Transparenz könnte man nach Ansicht von Anwalt Horn gewinnen, würde man regeln, dass das Erbrecht der Staatsangehörigkeit folgt. "Jetzt müssen sich die Vererbenden immer noch mit mehreren möglichen Rechtsordnungen auseinandersetzen und deren Vor- und Nachteile abwägen."
Weitgehend unstreitig ist jedoch, dass die geplante Erbrechtsverordnung in einem Punkt wesentliche Vereinfachungen bringt: Es soll keine Nachlassspaltung mehr geben. Ein Nachlass, eine Rechtsordnung, so das neue Dogma. Zudem ist geplant, einen internationalen Erbschein einzuführen. Beispielsweise in Finnland gibt es solche Erbscheine derzeit gar nicht. In Deutschland ist der Erbschein seit jeher das Dokument, mit dem sich ein Erbe als rechtmäßiger Vermögensnachfolger ausweisen kann. Ein europaweiter Schein soll die Legitimation international möglich machen. Anwalt Mörschner sieht dieses Vorhaben jedoch kritisch: "In der Theorie hört sich das alles gut an. Praktisch wird es aber sicher Probleme geben." So könnte es zukünftig Schwierigkeiten geben, an ausländische Daten zu gelangen. Vorgesehen ist etwa, auch die E-Mail-Adresse im Erbschein einzutragen.
"Alles, was jetzt beschlossen wird, ist besser als der Status quo", sagt hingegen Lechner. Auch wenn es zu gewöhnungsbedürftigen Ergebnissen führen wird, sollten die Länder ihr Erbrechtssystem tatsächlich vereinheitlichen. Dann könnte es nämlich dazu kommen, dass eine Immobilie in Paris auf einmal nach deutschem Recht vererbt wird. Und das, sagt Anwalt Mörschner, "wäre für Franzosen sicher alles andere als einfach".
  • FTD.de, 22.12.2010
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