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Merken   Drucken   18.11.2008, 11:46 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Die deutsche Zweidritteljustiz

Seit der Wende werden die Großen Strafkammern nur noch mit zwei statt drei Richtern bestückt. Was als Provisorium begann, entpuppt sich nun als Dauersparpaket. Bedenklich für einen Rechtsstaat, sagen Kritiker. von Thoralf Schwanitz
Steuerhinterziehung, Zigarettenschmuggel, Betrug, Insolvenzverschleppung, Bankrott - hinter der Tür des Richterzimmers 336 im Berliner Kriminalgericht, gleich neben dem Untersuchungsgefängnis Moabit, lagert Stoff für Wirtschaftskrimis. Im schmalen Büro von Richter Thorsten Braunschweig stapeln sich die Unterlagen für das nächste Wirtschaftsstrafverfahren. 57 Bände Hauptakten, 80 Beweismittelordner plus etliche Nebenakten und Material der Finanzämter stecken in einer Reihe Umzugskartons, die bis zur Tür reicht. Jura für Fortgeschrittene. Tagesgeschäft für Richter Braunschweig.
"Bei den Fällen, über die wir hier verhandeln, geht es schnell um etliche Millionen Euro", sagt der Jurist, seit fünf Jahren beisitzender Richter in einer Wirtschaftsstrafkammer. "Wir" - das sollten neben ihm und zwei Schöffen auch seine beiden Berufsrichterkollegen in der Kammer sein. Doch immer häufiger urteilen nur zwei von drei Berufsrichtern in den äußerst komplexen Wirtschaftsprozessen. Nicht nur in Berlin, sondern in vielen deutschen Landgerichten. Und das, obwohl sich die Hauptverhandlungen über ein halbes Jahr und länger hinziehen können.
Ein "Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege" aus dem Jahr 1993 erlaubt es Wirtschaftsstrafkammern, Großen Strafkammern und Großen Jugendkammern, bei Hauptverhandlungen nur mit zwei statt drei Berufsrichtern anzutreten - "wenn Umfang und Schwierigkeit der Sache die Mitwirkung eines dritten Richters nicht notwendig machen".
Richtermangel nach der Wende
Doch was als Ausnahmeregelung befristet eingeführt wurde, entwickelt sich zum Dauerzustand. In der vergangenen Woche hat der Bundestag das Provisorium erneut verlängert - dagegen gestimmt hat nur die Linksfraktion.
Grund für die "Zwei statt drei"-Ausnahmeregel war der Richtermangel in den neuen Bundesländern nach der Wende. Immer wieder wurde das Gesetz verlängert: zunächst bis zum Jahr 1998, dann bis 2000, später immer im Zweijahresrhythmus, zuletzt 2006. Das aktuelle Gesetz sieht eine nochmalige Fortschreibung bis Ende 2011 vor. In dieser Zeit, so heißt es im Entwurf, sollen "rechtstatsächliche Erkenntnisse erhoben und die bisherige Anwendungspraxis umfassend evaluiert werden, um gestützt auf diese Erkenntnisse eine endgültige Entscheidung treffen zu können".
Die Bundesländer, die für die Ausstattung ihrer Gerichte zuständig sind, hatten sogar auf endgültige Tatsachen gedrungen. Die schmale Besetzung solle schon jetzt unbefristet festgeschrieben werden, berichtet Joachim Stünker, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Er hält es jedoch für sinnvoll, sich das Gesetz bis 2011 noch einmal genau anzusehen. Die Parlamentarier wollen unter anderem herausfinden, ob Landgerichtsurteile, die von nur zwei statt drei Berufsrichtern gefällt werden, häufiger von den höheren Instanzen kassiert werden.

Teil 2: Umfrage in den Bundesländern

  • Aus der FTD vom 18.11.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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