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Merken   Drucken   24.02.2009, 14:22 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Die Tücken des Vergaberechts

Angesichts des Konjunkturpakets II stellt der Staat das Vergaberecht auf den Kopf: In der Krise soll alles schneller gehen. Aber auch besser? Denn der Wettbewerb könnte auf der Strecke bleiben. von Brigitta Moll (Hamburg)
Schneller soll es gehen, gerade in Zeiten der Finanzkrise. Das Geld für öffentliche Investitionen aus dem Konjunkturpaket II muss in kurzer Zeit da ankommen, wo man es sehen will: Bei Bauunternehmern und Dienstleistern, in Schulen, in Krankenhäusern, in den Schlaglöchern vieler Straßen. Deswegen hat der Gesetzgeber gleich zweimal das Vergaberecht geändert. Aber nicht alle finden das gut.
Im Januar setzte die Bundesregierung die Schwellenwerte hoch, unterhalb derer Aufträge ziemlich einfach vergeben werden dürfen. Jetzt dürfen die Bundesbehörden bei Bauarbeiten im Wert von bis zu 1 Mio. Euro die Zahl der Unternehmen einschränken, von denen sie Angebote einfordern. Und unter einem Auftragsvolumen von 100.000 Euro dürfen sie gar auf jegliches förmliches Verfahren verzichten, sprich: freihändig vergeben und einen bereits bekannten Unternehmer beauftragen. Befristet ist das Ganze auf zwei Jahre. Länder und Kommunen sollen nachziehen und ihre Schwellenwerte ebenfalls angleichen. In mehreren Ländern, darunter Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, ist das auch schon passiert.
Die Bauindustrie spendet - wenig verwunderlich - Beifall. "Die Vereinfachung des Verfahrens hilft, den Vergabeprozess zu beschleunigen. So können die vorgesehenen Investitionen kurzfristig wirken", begrüßt Michael Knipper, der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbands, die neuen Vorschriften. Und was ist mit den strengen Regeln, die sonst für eine öffentliche Ausschreibung gelten? Beim vereinfachten Verfahren müssen die potenziellen Aufträge weder auf den Internetseiten der Behörde noch in der Regionalzeitung veröffentlicht werden. Und nicht ganz unwichtige Kriterien wie Preis oder Qualität? Brauchen auch nicht in den Akten festgehalten zu werden. Deswegen mahnt selbst Baulobbyist Knipper: "Auch bei der freihändigen Vergabe sollte der Vergabeprozess umfassend dokumentiert werden." Warum die Wahl auf ein bestimmtes Unternehmen fiel und wie die Verhandlungen abliefen - wenigstens das sollte die Behörde aktenkundig machen.
Wettbewerb könnte auf der Strecke bleiben
Nicht nur die Transparenz wird ins künstliche Koma gelegt, auch der Wettbewerb könnte auf der Strecke bleiben, fürchtet Martin Schellenberg. "Grundsätzlich müssen öffentliche Aufträge so weit wie möglich veröffentlicht werden", sagt der Vergaberechtler aus der Kanzlei Heuking in Hamburg. "Sonst entsteht teures Hoflieferantentum oder gar Korruption und Vetternwirtschaft." Die Ausschreibung soll ja gerade sicherstellen, dass jedes Unternehmen ein Angebot abgeben kann und bei der Vergabe beachtet wird.
Nicht alle teilen die Sorgen. "Um Korruption vorzubeugen, gibt es ja auch andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Rotation von Behördenmitarbeitern", sagt Olaf Otting, Partner der Kanzlei Gleiss Lutz. Ein zu niedriger Auftragswert rechtfertige es nicht, den Aufwand einer Ausschreibung zu betreiben.

Teil 2: Der zweite Streich des Gesetzgebers

  • FTD.de, 24.02.2009
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