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Merken   Drucken   29.12.2009, 11:47 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Entfesselter Flurfunk

Netzwerke wie Twitter oder Facebook sind im Büro angekommen. Den Unternehmen ist das nicht geheuer. Sie entwickeln Verhaltenskodizes, um sich zu schützen. von René Martens, Hamburg
Onlinedienste wie Facebook und Twitter bringen PR-Manager ins Schwärmen: Die sozialen Netzwerke sind für sie kostenlose Werbekanäle, sie bieten die Möglichkeit, mit Kunden direkt zu kommunizieren. Weniger groß ist die Freude, wenn die neuen Kommunikationswerkzeuge unkontrolliert genutzt werden - schließlich stehen sie ja nicht nur der Presse- und Marketingabteilung zur Verfügung. Jeder Mitarbeiter kann sich bei seinen Facebook-Freunden und Twitter-Followern über Gott und die Arbeitswelt auslassen.
Verfluchtes Gezwitscher: Viele Unternehmen versuchen, mit ...   Verfluchtes Gezwitscher: Viele Unternehmen versuchen, mit Verhaltenskodizes die Nutzung von Social-Media-Diensten wie Twitter und Facebook am Arbeitsplatz zu kontrollieren
Seit Neuestem bemühen auch deutsche Juristen deshalb ein Schlagwort, das sie von ihren angloamerikanischen Kollegen übernommen haben: Social Media Policy. Dahinter verbergen sich Verhaltenskodizes, mit denen sich Unternehmen schützen wollen, denen nicht wohl dabei ist, dass ihre Mitarbeiter unkontrolliert netzwerken. Die neuen Leitlinien definieren, wann und wie sich Mitarbeiter bei Twitter und Konsorten tummeln dürfen. Die gesetzliche Treuepflicht, nach der ein Arbeitnehmer keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weitergeben darf, reicht nach einhelliger Meinung von IT- und Arbeitsrechtlern für Twitter & Co. nicht mehr aus.
"Deutsche Unternehmen haben da noch enormen Nachholbedarf", sagt Henning Krieg von der Frankfurter Kanzlei Bird & Bird. Der Jurist, der Mandanten in allen IT-Rechtsfragen berät, tummelt sich selbst täglich in der neuen Medienwelt - unter dem Twitter-Pseudonym kriegs_recht und als Blogger.
Prinzipiell darf jeder bei Twitter oder Facebook erwähnen, für wen er arbeitet. Offizielle und private Nutzerprofile müssten aber jeweils erkennbar sein, sagt Krieg. Es dürfe beim Nutzer keine "Zuordnungsverwirrung" entstehen. Auch Kritik am eigenen Unternehmen sei grundsätzlich durch die freie Meinungsäußerung gedeckt - wenn sie sich im Rahmen hält: "Wie weit das gehen darf, lässt sich aber nicht pauschal sagen." Wie viel getwitterte Kritik ein Unternehmen in der Praxis toleriert, hängt nicht zuletzt von der internen Kommunikationskultur ab.
Die Social-Media-Leitlinien sollen diesbezüglich Orientierungspunkte liefern. Gerade bei der Implementierung machen aber viele Firmen entscheidende Fehler: "Manche Unternehmen übernehmen Richtlinien, die sie im Internet gefunden haben, aber das ist nicht hilfreich, weil die oft nicht vollständig sind", sagt der Arbeitsrechtsexperte Niels-Ansgar Maisch aus der Düsseldorfer Kanzlei Peters Rechtsanwälte. So hänge etwa auch die Zulässigkeit von Kritik davon ab, ob jemand sie ins Netz stellt, während er am Arbeitsplatz sitzt. Damit würde er seinen Arbeitgeber in der Zeit attackieren, in der dieser ihn bezahlt - und das mit einem Gerät, das der Firma gehört.

Teil 2: Geregelter Zugang zu den Netzwerken

  • Aus der FTD vom 29.12.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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