Lange hatte sich die Zahnärztin nicht um ihr Aktiendepot gekümmert. Schließlich gab es immer zu tun; ihre kleine feine Praxis für Zahnästhetik am Hamburger Jungfernstieg brummte ordentlich.
Bis ihr ein Kollege den Tipp gab, dass sie sich mit den Bankgebühren nicht so einfach abfinden sollte. Da gebe es doch einen Discountbroker, bei dem das alles günstiger laufe. Kurzerhand übertrug die Frau ihr komplettes Depot mit den vom Vater geerbten Wertpapieren zur neuen Bank.
Doch der Schuss ging nach hinten los. Als die Renovierung ihrer Praxis anstand, trennte sich die Ärztin von einer ordentlichen Menge Daimler- und Telekompapieren, alle schon vor Jahren erworben. Kurz darauf bekam sie Post von der Bank. Die verkauften Aktien hatten die Banker dort als "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften", auf deutsch: als Spekulationsgewinne, berechnet.
Was die alte Bank der neuen nämlich nicht mitgeteilt hatte, war das Anschaffungsdatum der Wertpapiere: 1994 und 2001. Da die Aktienpakete beim Discountbroker aber noch kein Jahr im Depot lagen, vermuteten die EDV-Programme automatisch ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft. Dabei wäre der Verkauf eigentlich steuerfrei gewesen.
Viele werden doppelt bedacht
"So etwas passiert leider allzu häufig", bestätigt der Hamburger Steuerberater Bernd Ecker. "Darum sollte man nichts, was von der Bank kommt, ungeprüft übernehmen." Gerade jetzt sollten steuerpflichtige Bankkunden besonders vorsichtig sein, denn die Banken verschicken derzeit ihre jährliche Post zu Depot- und Steuerfragen.