Oft stolpern Unternehmen in Asien in Steuerfallen, auch deutsche. Angelockt von hohen Wachstumsraten haben viele in Indien oder China investiert - und wurden mit exotisch anmutenden Abgabenforderungen konfrontiert. Zwar hat Deutschland mit beiden Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Dennoch kommt es immer wieder zu Konflikten. Der Grund: "Die Doppelbesteuerungsabkommen werden unterschiedlich interpretiert", sagt Fritz Esterer, Chef der WTS Steuerberatungsgesellschaft.
Deutsche Firmen etwa, die in Indien eine Betriebsstätte unterhalten, müssen für deren Gewinne oft in beiden Ländern Steuern zahlen. Genau das soll eigentlich durch das DBA verhindert werden. So darf nach deutscher Lesart in Indien nur die Wertschöpfung vor Ort, etwa die aus der Montage, besteuert werden - diese ist dann in Deutschland steuerfrei. Nicht aber die Lieferung der Anlagenkomponenten aus der Bundesrepublik, die bereits der deutschen Ertragsteuer unterliegt. Indische Behörden aber sind da anderer Meinung. Sie neigen dazu, zumindest einen Teil des Liefergewinns vor Ort zu versteuern.
"Indien versucht, so viel wie möglich an Steuersubstrat zu bekommen", sagt Uwe Hartmann, Steuerrechtler der Norton Rose LLP. Ein Verständigungsverfahren zwischen den beteiligten Staaten, das nach einer Doppelbesteuerung regeln soll, welcher Staat zu Unrecht Abgaben forderte, bringt meist wenig. "Es ist langwierig, zum Teil über fünf Jahre, und es besteht zwischen den Ländern kein Einigungszwang", so Hartmann.
In Indien machen zudem die vielen indirekten Steuern ausländischen Investoren das Leben schwer. Mehrwert- und Dienstleistungssteuern, Zölle und andere Abgaben gibt es hier nicht nur auf nationaler, sondern auch auf bundesstaatlicher und Gemeindeebene. Mit absurden Folgen. Die bekam ein deutscher Automobilzulieferer zu spüren, der in Indien eine Tochtergesellschaft unterhält. Deren Betriebsgelände liegt an der Grenze zweier Gemeinden. Wenn das halb fertige Fabrikat zur Weiterverarbeitung in einen Firmenteil auf der anderen Straßenseite gebracht wird, fällt eine indirekte Steuer an. Der Firmenteil gehört zwar zum selben Unternehmen, befindet sich jedoch auf einem anderen Hoheitsgebiet. "Es gibt einfach zu viele Stellen, die in Indien eine Steuer erheben", meint Iris Winkler, Indien-Expertin bei PricewaterhouseCoopers (PwC).
Schon droht neuer Ärger. Für 2011 plant Indien eine Reform der Einkommensteuer - zum Nachteil der deutschen Firmen. Einige haben bereits signalisiert, dass sich ihre Investition in Indien dann nicht mehr rechnen würde.