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Merken   Drucken   25.01.2012, 15:49 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Fiskus überrumpelt Auslandsrentner

Das Finanzamt bittet Rentner zur Kasse, die ins Ausland gezogen sind. Der Bundesfinanzhof erwartet eine Klagewelle anrollen.
© Bild: 2012 dpa Picture-Alliance/Uschi Bur
Das Finanzamt bittet Rentner zur Kasse, die ins Ausland gezogen sind. Der Bundesfinanzhof erwartet eine Klagewelle anrollen. von Daniel Schönwitz, Düsseldorf
Saint Tropez statt Baggersee: Hunderttausende deutsche Rentner haben sich den Traum erfüllt, ihren Ruhestand dort zu verbringen, wo sie vorher Urlaub gemacht haben. Ob an der Côte d'Azur, an den norditalienischen Seen oder auf Mallorca - in beliebten Ferienregionen haben sich ganze Communitys deutscher Senioren angesiedelt, die die Nase voll hatten vom rauen Klima in der Heimat.
Doch die Idylle wird nun vielerorts gestört. Durch Post aus Neubrandenburg, einem überaus unspektakulären Städtchen im Hinterland Mecklenburgs. 500.000 Auslandsrentner wurden von dort aus angeschrieben, denn in Neubrandenburg sitzt das Finanzamt, das für sie zuständig ist. In den Briefen wiesen die Beamten darauf hin, dass deutsche Renten auch dann hierzulande zu versteuern sind, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlagert wurde. Die Empfänger sollten deshalb bitte eine Steuererklärung Richtung Heimat schicken.
Der lange Arm des deutschen Fiskus erreicht die Senioren oft völlig überraschend. "Viele sind weit über 70 Jahre alt und werden überrumpelt", sagt Matthias Lipsky, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. An das müssen sich die Auslandsrentner mit ihren Klagen wenden. Der neue Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, sagt den Mecklenburger Kollegen für die kommenden Monate viel Arbeit voraus: "Es ist in Kürze mit einer Flut von Verfahren zu rechnen, die die Besteuerung von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland betreffen."
Schätzungen zufolge leben rund 1,6 Millionen deutsche Senioren im Ausland, mehrere Hunderttausend beziehen dort eine gesetzliche Rente aus Deutschland. Daneben sind aber auch andere Versorgungsleistungen in Deutschland steuerpflichtig, etwa Zahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge oder von berufsständischen Versorgungswerken. Wer solche Zusatzeinnahmen hat, rutscht schnell in die Zahlungspflicht.
Im vergangenen Jahr haben die Finanzämter eine Offensive gegen alle Rentner gestartet, im In- und im Ausland. Sie prüfen flächendeckend, ob die Rentner ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind und korrekt ihre Steuererklärung abgegeben haben. Dabei greifen die Beamten auf Daten der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurück. Die Behörde in Brandenburg an der Havel sammelt seit sechs Jahren akribisch Informationen von Renten- und Pensionskassen, Versorgungswerken und Lebensversicherern. Sie weiß deshalb genau, wie viel jeder einzelne Ruheständler an privaten und gesetzlichen Renten kassiert. Die Finanzämter wissen das nun auch. Und das in Neubrandenburg, dem speziell die Zuständigkeit für die Auslandsrentner zugewiesen ist, hat schnell festgestellt, dass von denen kaum jemand seine Rente versteuert.

Teil 2: Verfahren wegen Steuerhinterziehung

  • FTD.de, 25.01.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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