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Merken   Drucken   14.07.2009, 08:57 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Geregelt bis aufs Blut

Positiven Dopingproben fehlt der juristische Wert. Sponsoren sichern sich mit Vertragsstrafen ab - was aber gar nichts heißt. Denn will er den ertappten Sünder belangen, muss er nachweisen, dass der Athlet absichtlich gegen die Regeln verstoßen hat. von Alice Blezinger (Berlin)
Fremde Zellen in seinem Blut? Die erklärt Tyler Hamilton damit, er sei ein "Mischwesen", die fremden Blutzellen würden von den Stammzellen seines noch im Mutterleib verstorbenen Zwillingsbruders produziert. Hamilton verdient sein Geld als Radprofi, genauer gesagt: verdiente. Der US-Amerikaner erklärte im April seine Karriere für beendet und vermied so eine Dopingsperre.
Dabei wäre er bestimmt gern die Tour de France mitgefahren. So wie es Andreas Klöden, Lance Armstrong und jede Menge ertappter Dopingsünder derzeit tun. Die alle, wenn ihren Worten zu glauben wäre, nie gedopt haben. Und die - wie im Fall Klöden - erleben, wie Ermittlungen wegen "Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse" eingestellt werden können.
Dem Radprofi Andreas Klöden wird Blutdoping vorgeworfen. Die ...   Dem Radprofi Andreas Klöden wird Blutdoping vorgeworfen. Die Ermittlungen stehen allerdings vor der Einstellung
Dabei mangelt es nicht an öffentlichem Interesse. Die Radsportsponsoren erleben, wie sich mit jedem neuen Dopingverdacht der positive Imagetransfer von den erfolgreichen Sportlern auf die eigene Marke ins Gegenteil verkehrt. Aber "will ein Sponsor oder Verein den Sportler auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, muss er nachweisen, dass der Athlet schuldhaft gegen die Dopingbestimmungen verstoßen hat", sagt Rainer Cherkeh, Anwalt für Sportrecht der Kanzlei Kern I Cherkeh.
Um nicht an faulen Ausreden zu scheitern, sichern sich Verbände und Sponsoren immer häufiger durch Vertragsstrafen ab. Tatsächlich bietet die Vertragsstrafe im Gegensatz zu vertraglichen Schadensersatzansprüchen gegen die Athleten viele Vorteile: So können Sponsor oder Verein mit dem Sportler Beweiserleichterungen vereinbaren. Beispielsweise, dass eine positive Dopingprobe "als Anscheinsbeweis für einen schuldhaften Regelverstoß gilt", sagt Cherkeh. Dann sei es am Sportler, sich zu entlasten.
Vertragsstrafen können zudem pauschale Schadenssummen festlegen und so dem geschädigten Verband oder Sponsor eine Menge Ärger ersparen. "Die Sportler müssen Kosten für Training, Trainer und andere Rahmenbedingungen, zurückzahlen, die ihnen der Verband gewährt hat, wenn sich herausstellt, dass sie gedopt haben", sagt Christa Thiel, Präsidentin des Deutschen Schwimm-Verbands. Der hat mit seinen Athleten seit 2008 Vertragsstrafen vereinbart. Auch die Sporthilfe hat mit dem "Sporthilfeeid" eine ähnliche Klausel in ihre Förderverträge aufgenommen.

Teil 2: Die Umwege der Staatsanwälte

  • Aus der FTD vom 14.07.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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