Dem Radprofi Andreas Klöden wird Blutdoping vorgeworfen. Die Ermittlungen stehen allerdings vor der Einstellung
Dabei mangelt es nicht an öffentlichem Interesse. Die Radsportsponsoren erleben, wie sich mit jedem neuen Dopingverdacht der positive Imagetransfer von den erfolgreichen Sportlern auf die eigene Marke ins Gegenteil verkehrt. Aber "will ein Sponsor oder Verein den Sportler auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, muss er nachweisen, dass der Athlet schuldhaft gegen die Dopingbestimmungen verstoßen hat", sagt Rainer Cherkeh, Anwalt für Sportrecht der Kanzlei Kern I Cherkeh.
Um nicht an faulen Ausreden zu scheitern, sichern sich Verbände und Sponsoren immer häufiger durch Vertragsstrafen ab. Tatsächlich bietet die Vertragsstrafe im Gegensatz zu vertraglichen Schadensersatzansprüchen gegen die Athleten viele Vorteile: So können Sponsor oder Verein mit dem Sportler Beweiserleichterungen vereinbaren. Beispielsweise, dass eine positive Dopingprobe "als Anscheinsbeweis für einen schuldhaften Regelverstoß gilt", sagt Cherkeh. Dann sei es am Sportler, sich zu entlasten.
Vertragsstrafen können zudem pauschale Schadenssummen festlegen und so dem geschädigten Verband oder Sponsor eine Menge Ärger ersparen. "Die Sportler müssen Kosten für Training, Trainer und andere Rahmenbedingungen, zurückzahlen, die ihnen der Verband gewährt hat, wenn sich herausstellt, dass sie gedopt haben", sagt Christa Thiel, Präsidentin des Deutschen Schwimm-Verbands. Der hat mit seinen Athleten seit 2008 Vertragsstrafen vereinbart. Auch die Sporthilfe hat mit dem "Sporthilfeeid" eine ähnliche Klausel in ihre Förderverträge aufgenommen.