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Merken   Drucken   06.12.2011, 16:42 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Hotelier zieht in den Kampf gegen Bewertungsforen

Ein Hotelbetreiber will, dass seine Häuser nicht mehr im Internet beurteilt werden. Sollte das Gericht zustimmen, hätte das Folgen für alle gewerblichen Bewertungsforen.
© Bild: 2011 FTD-Infografik/Liliane Oser
Ein Hotelbetreiber will, dass seine Häuser nicht mehr im Internet beurteilt werden. Sollte das Gericht zustimmen, hätte das Folgen für alle gewerblichen Bewertungsforen. von Bernd Lammert, Berlin
Die Cimex lectularius misst nur wenige Millimeter, ist aber äußerst lästig - die blutrünstigen Bettwanzen sorgen für Hautausschläge. Durch den Reiseverkehr sind die Biester längst in Europas Betten herumgekommen. Für Hotelbetreiber sind sie ein Gräuel. Birgit K. zum Beispiel, Gast in einem Berliner A&O Hostel, behauptete nach der Übernachtung, sich das Bett mit solchen Parasiten geteilt zu haben. "Für 37,50 Euro die Nacht gab's Bettwanzen frei Haus dazu", schrieb sie zornig in das Onlineforum Holidaycheck. "Wer möchte schon in einem Hotel übernachten, in dem der Gast nicht nur Bettwanzen vorfindet, sondern sich auch noch an der Rezeption anhören muss, das komme eben vor?"
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Natürlich niemand. Deshalb ist der Betreiber von A&O Hostels, Oliver Winter, umgehend gegen die geschäftsschädigende Bewertung zu Felde gezogen. Holidaycheck hat die inzwischen gelöscht, doch das reicht Winter noch nicht. Er will seine Häuser auf dem Portal gar nicht mehr gelistet sehen.
Kommende Woche wird das Oberlandesgericht Hamburg darüber entscheiden, ob Holidaycheck die A&O Hostels grundsätzlich von seinem Portal streichen muss (Az.: 5 U 51/11). Sollte das Gericht das tatsächlich verlangen, hätte das weitreichende Auswirkungen auf alle gewerblichen Bewertungsportale. "Dann stehen Geschäftsmodelle wie das von Holidaycheck grundsätzlich infrage", sagt Alexander Freiherr Knigge, Anwalt bei Harms Ziegler in Berlin.
In der Vorinstanz ist Hostelchef Winter mit seinem Anliegen zwar gescheitert. Auch das Kammergericht Berlin entschied im Sommer in einem vergleichbaren Fall, dass Kritiken nicht generell verboten werden dürften (Az.: 5 U 193/10). In einem weiteren Prozess vor dem Hamburger Landgericht erzielte der Kläger aber im September einen Teilerfolg. Die Richter sind erstmals der Argumentation des Hoteliers gefolgt, dass Holidaycheck kein reines Meinungsportal ist, sondern ein professioneller Reisevermittler (Az.: 327 O 607/10). Deshalb betreibe es sein Forum nicht aus dem uneigennützigen Motiv zu informieren, sondern um den Verkauf von Reisen und die Attraktivität des gewerblichen Onlineangebots zu steigern.

Teil 2: Blogs nach fragwürdigen Kommentaren scannen

  • FTD.de, 06.12.2011
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