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Merken   Drucken   07.09.2009, 10:06 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Jeder die Hälfte  

Rentenansprüche werden im neuen Scheidungsrecht gleich nach der Trennung aufgeteilt. Doch die Berechnung kann dauern. von Anne-Christin Gröger
Bis dass der Tod uns scheidet - das versprechen sich jährlich knapp 380.000 Ehepaare in Deutschland auf dem Standesamt. Das Ende kommt aber häufig früher. Immer weniger Deutsche bleiben tatsächlich bis zum Tod mit ihrem Partner zusammen, jede dritte Ehe wird inzwischen geschieden.
Eine Scheidung gerät schnell zur Schlammschlacht, aber immerhin gibt es seit 1. September weniger Streit bei der Aufteilung der Rente. Seit Kurzem gilt ein neues Scheidungsrecht, das den finanziellen Ausgleich unter den Ehepartnern neu regelt. Das Gesetz sieht vor, dass sich die Ehegatten alle erworbenen Ansprüche aus der Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge oder aus Anwartschaften berufsständischer Versorgungswerke zur Hälfte teilen. Ausgenommen sind Ehen, die weniger als drei Jahre dauerten, inklusive dem Trennungsjahr. Gerechter und einfacher soll die neue Vorschrift die Verteilung der Altersvorsorge machen, so Justizministerin Brigitte Zypries .
Bisher galt, dass die Begünstigten - meist die Ehefrauen, die zu Hause geblieben waren und die Kinder versorgt hatten - die Beträge aus der betrieblichen Altersvorsorge erst einfordern konnten, wenn beide Partner im Ruhestand waren. "Die sogenannte Barwertverordnung regelte den Ausgleich betrieblicher Altersversorgungen über die gesetzliche Rentenversicherung", sagt Klaus Weil, Fachanwalt für Familienrecht.

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