Indem sie europaweit Waren im Kreis verkaufen, überlisten kriminelle Händler die Finanzämter
Die Ursache für den Wirrwarr liegt in den umständlichen Regeln zur Umsatzsteuerhebung innerhalb der EU. Grundsätzlich gilt: Seit 1993 können Händler Waren steuerfrei von einem EU-Land ins andere exportieren. Liefert etwa der deutsche Möbelhändler Tische nach Frankreich, führt der dortige Empfänger die Umsatzsteuer in Frankreich ab. Der deutsche Möbelhändler kann sich dennoch seine Vorsteuer beim deutschen Fiskus wiederholen.
"Dieses System soll sicherstellen, dass Deutschland als größter Exporteur nicht die ganze Umsatzsteuer kassiert", sagt Dirk Beyer von der Steuerberatungsgesellschaft Konlus. Ein System, das aber auch Möglichkeiten zum Missbrauch bietet. Denn die Behörden der EU-Staaten können die grenzüberschreitenden Lieferungen schwer nachverfolgen.
An diesem Punkt beginnen sich die Umsatzsteuerkarusselle zu drehen: Etwa wenn der Franzose die Tische an einen Dritten weiterverkauft, ohne Umsatzsteuer abzuführen. Steuerfahnder haben kaum Möglichkeiten, solche Steuersünder zu erwischen. Oft sind gleich mehrere Zwischenhändler eingeschaltet, zudem tauchen die Betrüger regelmäßig ab. Jährlich entgeht durch solche Karusselle dem Fiskus europaweit ein geschätzter zweistelliger Milliardenbetrag.
Deutsche Finanzämter handeln darum sehr restriktiv: Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen erhalten nur Händler, die einen sogenannten Buch- und Belegnachweis erbringen. Anfang dieses Jahres fasste das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben zusammen, welche Angaben Händler dafür verpflichtend erbringen müssen. Dazu gehört neben einer detaillierten Dokumentation des Liefervorgangs unter anderem auch eine Empfangsbestätigung des Geschäftspartners.