FTD.de » Management + Karriere » Recht + Steuern » Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug

Merken   Drucken   19.08.2009, 16:53 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug

Finanz- und Strafrichter streiten, wie sie europaweiten Umsatzsteuerbetrug am besten bekämpfen können. von Mareeke Buttjer (Hamburg)
Die Guten von den Bösen zu trennen ist manchmal schwierig. Erwischt die Polizei einen Falschfahrer, ist die Sache ziemlich klar: Sie würde nicht den Händler verhaften, bei dem der Verkehrssünder völlig legal sein Auto gekauft hat. Wenn's um Steuerrecht geht - obendrein noch grenzüberschreitendes -, sieht die Sache komplizierter aus.
Deutsche Finanzbehörden und Strafgerichte versuchen seit Jahren, durch scharfe Regeln sogenannte Umsatzsteuerkarusselle aufzudecken - komplizierte Lieferstrukturen, mit denen Händler sich davor drücken wollen, Umsatzsteuern abzuführen. Dagegen bemängeln Rechtsanwälte und Finanzgerichte, dass diese Regelungen auch Unternehmer treffen, die sich korrekt verhalten. Dieser Kritik schließt sich nun auch das Bundesfinanzgericht an.
Indem sie europaweit Waren im Kreis verkaufen, überlisten ...   Indem sie europaweit Waren im Kreis verkaufen, überlisten kriminelle Händler die Finanzämter
Die Ursache für den Wirrwarr liegt in den umständlichen Regeln zur Umsatzsteuerhebung innerhalb der EU. Grundsätzlich gilt: Seit 1993 können Händler Waren steuerfrei von einem EU-Land ins andere exportieren. Liefert etwa der deutsche Möbelhändler Tische nach Frankreich, führt der dortige Empfänger die Umsatzsteuer in Frankreich ab. Der deutsche Möbelhändler kann sich dennoch seine Vorsteuer beim deutschen Fiskus wiederholen.
"Dieses System soll sicherstellen, dass Deutschland als größter Exporteur nicht die ganze Umsatzsteuer kassiert", sagt Dirk Beyer von der Steuerberatungsgesellschaft Konlus. Ein System, das aber auch Möglichkeiten zum Missbrauch bietet. Denn die Behörden der EU-Staaten können die grenzüberschreitenden Lieferungen schwer nachverfolgen.
An diesem Punkt beginnen sich die Umsatzsteuerkarusselle zu drehen: Etwa wenn der Franzose die Tische an einen Dritten weiterverkauft, ohne Umsatzsteuer abzuführen. Steuerfahnder haben kaum Möglichkeiten, solche Steuersünder zu erwischen. Oft sind gleich mehrere Zwischenhändler eingeschaltet, zudem tauchen die Betrüger regelmäßig ab. Jährlich entgeht durch solche Karusselle dem Fiskus europaweit ein geschätzter zweistelliger Milliardenbetrag.
Deutsche Finanzämter handeln darum sehr restriktiv: Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen erhalten nur Händler, die einen sogenannten Buch- und Belegnachweis erbringen. Anfang dieses Jahres fasste das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben zusammen, welche Angaben Händler dafür verpflichtend erbringen müssen. Dazu gehört neben einer detaillierten Dokumentation des Liefervorgangs unter anderem auch eine Empfangsbestätigung des Geschäftspartners.

Teil 2: "Die Regelungen grenzen schon an Schikane"

  • Aus der FTD vom 20.08.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
  Vergütung Kennen Sie sich aus mit Lohn und Gehalt?

Eine angemessene Entlohnung steht bei vielen Arbeitnehmern weit oben auf der Prioritätenliste. Doch was ist bei der Vergütung zu beachten? Welche Stolperfallen sollte man in Gehaltsverhandlungen umgehen? Testen Sie Ihr Wissen.

Was unterscheidet den Lohn vom Gehalt?

Vergütung: Kennen Sie sich aus mit Lohn und Gehalt?

Alle Tests

  24.05. Kopf des Tages Sergio Marchionne - Der Puzzlemeister
Kopf des Tages: Sergio Marchionne - Der Puzzlemeister

Der Fiat-Chef hat den kleinen Autokonzern durch die Fusion mit Chrysler vor dem Untergang gerettet. Doch das reicht nicht. Nun holt er auch noch Mazda dazu mehr

  •  
  • blättern
MANAGEMENT

mehr Management

GRÜNDUNG

mehr Gründung

RECHT + STEUERN

mehr Recht + Steuern

KARRIERE

mehr Karriere

BUSINESS ENGLISH

mehr Business English

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote