Die Deutsche Bank muss allerdings am häufigsten vor Gericht antreten und sich die Frage gefallen lassen, ob der Verkauf der Zinswetten korrekt war. Seit Jahren nun zieht sich die Streitfrage durch die Instanzen. Letztlich wird der Bundesgerichtshof entscheiden müssen. Obwohl die Oberlandesgerichte tendenziell eher der Argumentation der Bank folgten, besteht für die Kläger dennoch Hoffnung.
Denn für die in der Fachsprache "Spread Ladder Swaps" genannten Zinswetten gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Es ist nicht geklärt, wie und wem Banken derart komplizierte Produkte überhaupt verkaufen dürfen. Zumal die Swaps durchaus als veritables Werkzeug des kommunalen Schuldenmanagements galten. 1995 schrieb das Bayerische Innenministerium an die Adresse der Gemeinden, dass "die Nutzung derivativer Finanzierungsinstrumente nicht von vornherein ausgeschlossen werden" soll. Allerdings setze das "intensive Marktbeobachtung" und "einschlägige Kenntnisse voraus, zumindest, um mit Anbietern kompetent verhandeln zu können".
Auch Pforzheim drückten im Jahr 2002 Schulden von 128 Mio. Euro. Man suchte Wege, die Zinslast zu mindern. Und kam auf Swaps.
Das Geschäft mit den Zinswetten ist rechtlich unabhängig vom eigentlichen Kreditvertrag. Der Swap kann aber dabei helfen, die feste Zinsverpflichtung eines Kredits in eine variable zu verwandeln - oder umgekehrt. Dazu schließt die Stadt (oder das schuldenbelastete Unternehmen) mit einer anderen Bank einen rechtlich eigenständigen Swap-Vertrag. Dessen Folge: Beide Parteien der Wette müssen Zinsen an die jeweils andere zahlen. Schätzt die Kommune den kommenden Zinsverlauf richtig, kann sie ihre Zinslast senken, während die Bank blechen muss. Geht die Wette fehl, muss die Kommune bluten - theoretisch unendlich.