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Merken   Drucken   18.02.2009, 07:58 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Letzter Wille aus dem Regal

Wer in Großbritannien sein Testament machen will, der ruft am besten beim örtlichen Supermarkt an. Denn der Einzelhändler Co-operative bietet seinen Kunden telefonische, kostengünstige Rechtsberatung an. Eine einzige Bedingung stellt das Unternehmen. von Nicola De Paoli (Edinburgh)
Der Kunde muss gleichzeitig Mitglied der genossenschaftsähnlich organisierten Supermarktkette sein. Für Sprecher Dave Smith ist das kein Problem: "Drei Millionen Mitglieder haben wir", verkündet er. Und wenn es nach dem englischen Gesetzgeber geht, könnte das Geschäft mit der Rechtsberatung vom Supermarkt in Zukunft noch einmal sprunghaft zulegen.
Eigentlich arbeiten die britischen Anwälte nach strengen Standesregeln. Doch seit Jahren gibt es eine lebhafte Debatte darum, diese Regeln wenigstens zum Teil aufzugeben. 2005 legte der ehemalige Bankmanager und Berater der Thatcher-Regierung, David Clementi, dazu einen viel beachteten Bericht vor - den "Clementi-Report".
Der ist mittlerweile in Gesetzesform gegossen. Demnach dürfen künftig auch Supermärkte, Banken oder Versicherungen Rechtsberatung anbieten - ohne genossenschaftliche Bindung. Zwar wird in England und Wales noch über viele Details der Umsetzung gefeilscht, und das Inkrafttreten der neuen Regeln ist noch größtenteils unklar. Doch seit dem vergangenen Freitag steht fest: Die Liberalisierung startet in einem ersten Schritt am 31. März. Da dürfen die englischen Anwälte erstmals mit anderen Berufsgruppen wie Notaren oder Patentanwälten fusionieren. "Das ist der Beginn der Revolution", sagt Geoffrey Negus von der Regulierungsbehörde Solicitors Regulation Authority (SRA), dem das entsprechende Erlaubnisschreiben der britischen Regierung am Freitag auf den Tisch flatterte.
Und diese Revolution sieht so aus: Anwälte können sich künftig nicht nur mit anderen Berufsgruppen zusammentun. Die Spitze der Kanzlei muss außerdem nicht mehr mit Anwälten besetzt sein. Auch wird die Position von Kanzleimitarbeitern gestärkt, die beispielsweise im Marketing arbeiten, aber selbst keine Anwälte sind. Auch sie können nun Partner werden.
Und der Clou, der allerdings noch auf sich warten lässt. Künftig soll auch fremdes Geld in eine Kanzlei investiert werden dürfen - Geld von nichtanwaltlichen Investoren also. Das ist wie in Deutschland bislang nicht zulässig gewesen. Ob die externen Partner zuverlässig sind, soll eine Art Eignungstest nachweisen. Allerdings sind die Beratungen für diesen Teil der Neuregelung besonders umfangreich und noch nicht abgeschlossen. "Wir wollen schließlich nicht die russische Mafia einladen", sagt Negus.
Bei so viel Umwälzung gibt es natürlich auch reichlich Kritik an der Liberalisierung des Anwaltsmarkts. Gerade kleinere Kanzleien befürchten einen zunehmenden Wettbewerbsdruck, wenn sich die Großen der Branche nun auch noch starke Finanzpartner an die Seite holen. Branchenexperten warnen vor dem Verlust der anwaltlichen Unabhängigkeit.
Das neue Gesetz firmiert offiziell unter dem Namen "LSA (Legal Services Act) 2007". Aber weil das klingt wie ein Auszug aus einer technischen Bauanleitung, haben ihm die englischen Anwälte längst einen eingängigeren Titel verpasst: "Tesco Law", benannt nach der gleichnamigen britischen Supermarktkette.

Teil 2: Die Befürworter hoffen, dass sich das neue Gesetz als "Slow Burner" erweist

  • FTD.de, 18.02.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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