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Merken   Drucken   17.02.2010, 10:50 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Rauch über Brüssel

EU-Steuerkommissar Semeta will im April seinen Plan für eine europaweite CO2-Steuer vorlegen. Dabei geht es ihm nicht allein um den Klimaschutz. von Reinhard Hönighaus  Brüssel
Brüssels Beamte können hartnäckig sein. Das müssen sie auch, denn 27 EU-Mitgliedsstaaten für eine Sache zu begeistern ist nicht immer leicht. Auch von der Idee, eine europaweit einheitliche CO2-Steuer einzuführen, haben sie sich trotz mehrerer gescheiterter Versuche in den vergangenen zwei Jahrzehnten nicht abbringen lassen: Verbraucher und Unternehmen könnten durch die Steuer zum Energiesparen angeregt werden, der Kampf gegen den Klimawandel würde vorangetrieben, und der Fiskus könnte viel Geld einnehmen - es klingt einfach zu gut. Deshalb will der neue EU-Steuerkommissar, der Litauer Algirdas Semeta, dieses Frühjahr einen neuen Richtlinienvorschlag vorlegen.
Geplante Zusatzsteuer auf CO2   Geplante Zusatzsteuer auf CO2
Die Vorlage ist für April geplant. Erste Entwürfe kursieren bereits unter der Hand und liegen der FTD vor. Demnach planen Semetas Beamte, die bereits geltenden EU-Mindestsätze für Verbrauchsteuern auf fossile Energieerzeugnisse wie Benzin, Heizöl, Gas und Strom zu überarbeiten und eine zusätzliche, europaweit einheitliche CO2-Steuer aufzuschlagen. Ab 2013 soll sie eingeführt werden.
Bislang gibt es nur in wenigen Ländern nationale CO2-Steuern. Schweden und Dänemark erheben die Abgabe seit den frühen 1990er-Jahren, Deutschland folgte 1999 mit der Ökosteuer. Auch Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy plant, den Verbrauch fossiler Brennstoffe durch eine CO2-Steuer zu drosseln. Den ersten Gesetzentwurf kassierte zwar der französische Verfassungsrat wegen Ungleichbehandlung von Unternehmen. Doch Sarkozy lässt nicht locker. Bis Sommer will seine Regierung nacharbeiten.
Eine europaweit einheitliche CO2-Steuer würde die nationalen Alleingänge beenden. Den inoffiziellen Entwürfen Semetas zufolge soll auf Kraftstoffe wie Diesel und Benzin ab 2013 zunächst ein Mindeststeuersatz von 3 Cent je Kilogramm des bei der Verbrennung freigesetzten Kohlendioxids gelten. Bei Benzin wären das nach FTD-Berechnungen 7,2 Cent je Liter, bei Diesel wegen der höheren Energiedichte 7,8 Cent.
Auf klimaneutralen Biosprit soll zwar keine zusätzliche CO2-Steuer anfallen. Den bisherigen Ausnahmen bei den Verbrauchsteuern auf Biodiesel droht jedoch das Ende: Diese Privilegien soll es laut den noch unveröffentlichten Entwürfen nur noch für Biosprit der zweiten Generation geben. Dieser Kraftstoff wird aus Klärschlamm und Forstabfällen hergestellt und konkurriert nicht mit der Nahrungsmittelproduktion um Anbauflächen.
Wie sehr die CO2-Steuern die gewünschte Lenkungswirkung für den Klimaschutz entfalten, ist offen. In Schweden und Dänemark ist der CO2-Ausstoß seit Einführung der Steuer um mehr als zehn Prozent gesunken. Ein Zusammenhang ist aber nicht eindeutig belegt. In Deutschland dagegen hat die Ökosteuer - die streng genommen keine CO2-Steuer ist - den Verbrauch und damit Ausstoß von Klimagasen kaum gesenkt.

Teil 2: Der EU-Kommission geht es nicht allein um den Klimaschutz

  • Aus der FTD vom 17.02.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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