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Merken   Drucken   12.10.2010, 11:07 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Rechtsverklickerer des Internets

Die Zahl bloggender Anwälte wächst. Was manch einer für vertane Liebesmüh hält, ist für andere die ideale Plattform für juristische Debatten - oder Eigenwerbung. von René Martens, Hamburg
Jens Ferner dürfte bundesweit einen Rekord halten. Der Strafrechtsanwalt aus Alsdorf bei Aachen unterhält ganze elf Blogs zu verschiedenen Rechtsthemen. Mal geht es ums "Schwarzsurfen", mal um die Juristenausbildung in Deutschland, mal um das "Feindstrafrecht", über das Ferner seine Examenshausarbeit geschrieben hat. Es sei vor allem eine "pragmatische Entscheidung", so viele Blogs zu betreiben, sagt er. Die thematische Aufteilung sei für ihn im täglichen Arbeitsprozess hilfreich. Zwei Stunden pro Tag gingen fürs Bloggen drauf.
Gründe für ein Internettagebuch
Ferner ist nicht der einzige mitteilungsbedürftige Jurist, der die Segnungen des Internets für seine Sache nutzt. Im Schatten der allseits bekannten Blogs, die sich um Medienanalyse, Pop und Politik oder auch Pharmakritik drehen, ist eine Lawblogszene herangewachsen. Rund 400 Blogs sind bei Jurablogs.de verzeichnet, einer Internetplattform, die automatisch Beiträge aus deutschen Lawblogs (auch Blawgs genannt) aggregiert. "Mir ist noch keiner begegnet, der sagt, es sei grundsätzlich schlecht oder gar unstandesgemäß, wenn ein Anwalt bloggt", sagt Ferner, "es gibt nur einige, die das für Zeitverschwendung halten."
Für Anwälte kann es vielerlei Gründe geben, ihre Zeit an ein Internettagebuch zu verschwenden. Man kann damit Werbung in eigener Sache machen, die Schreiblust stillen oder sich in rechtspolitische Debatten einmischen. Dafür sind Blogs ideal: Einträge sind weitaus schneller gemacht als die Veröffentlichung in einer juristischen Fachzeitschrift. In deren Redaktionen gehen weitaus mehr Manuskripte ein als jemals abgedruckt werden, bis zur Veröffentlichung kann es Monate dauern.
Internetnahe Themen
Noch "decken Lawblogs nur ein kleines Themenspektrum ab", sagt der Blogger Henning Krieg ("Kriegs-Recht"). Der Schwerpunkt liegt bei internetnahen Themen wie Medien-, Online- und IT-Recht. Halbwegs stark vertreten sind noch Blogs zum Strafrecht - ein zumindest teilweise öffentlichkeitswirksames Spezialgebiet, wie man nicht erst seit dem Fall Kachelmann weiß.
"Früher war es im Dialog mit den Journalisten manchmal schwierig, ein Urteil verständlich und inhaltlich korrekt zusammenzufassen", sagt Astrid Auer-Reinsdorff von der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Das könnten nun die Anwälte selbst übernehmen: Wenn sie selbst über Urteile schreiben, könnten sie mehr Details vermitteln.

Teil 2: Verfechter einer "Geheimjustiz" gegen Öffentlichkeit

  • FTD.de, 12.10.2010
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