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Merken   Drucken   07.07.2010, 12:37 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Reine Nervensache

Jede Betriebsprüfung endet mit einem Schlussgespräch. Darin wird um die Nachzahlung gefeilscht. von Thomas Münster, München
Zum Schluss steigt man noch einmal gemeinsam in den Ring. Hat der Finanzbeamte in einem Betrieb alle Bücher durchgewälzt und die Rechnungen überprüft, setzt er sich mit dem Unternehmer zusammen und handelt mit ihm aus, wie viel Steuer der genau nachzuzahlen hat. "Das ist eine Konfrontation, ein Duell", schwärmt Rolf Leuner, Partner bei Rödl & Partner in Nürnberg. "Da wird schon mal geblufft, auf beiden Seiten, und mit zweifelhafter Rechtsprechung argumentiert." Günter Maier, Partner im Freiburger Büro von Graf von Westphalen, kennt Finanzbeamte, die es mit dem Rollenspiel Good Boy - Bad Boy versucht haben, das die Kriminalpolizei bei der Vernehmung mutmaßlicher Verbrecher anwendet. "Der Prüfer hat den harten Burschen gegeben, sein Vorgesetzter den Schlichter."
Die Abgabenordnung schreibt vor, dass es nach jeder Betriebsprüfung eine Schlussbesprechung geben muss. Die entfällt nur, wenn alle Bücher korrekt waren oder das Unternehmen selbst auf das Gespräch verzichtet. Ansonsten geht es bei den Terminen um viel Geld. 2009 haben Betriebsprüfungen dem Fiskus Mehreinnahmen von 20,9 Mrd. Euro gebracht.
In dem Gespräch geht es um "strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung der Prüfungsfeststellungen und ihre steuerlichen Auswirkungen". Das Finanzamt darf natürlich nichts verschenken. Es muss nach Gesetz entscheiden und sein Vorgehen später auch Rechnungsprüfern erklären können. Trotzdem gibt es Spielräume.
Zum einen bei der Definition, von welchen Tatsachen bei der Besteuerung auszugehen ist. Wie groß zum Beispiel der Warenvorrat der Firma zu einem bestimmten Zeitpunkt war. Darüber zu verhandeln ist zulässig, wenn es zu aufwendig wäre, alle Fakten zu ermitteln und deshalb auch das Finanzamt ein Interesse daran hat, sich auf einen Kompromiss zu einigen.
Spielraum gibt es auch in einzelnen Rechtsfragen. Etwa bei der Frage, nach welchen Regeln der Warenvorrat steuerlich zu bewerten ist. Das musste Axel Brinkmann voriges Jahr schmerzlich erfahren, der Geschäftsführer von Steinlen Elektromaschinenbau. "Zur Bewertung unserer Warenvorräte hatten wir eine Vereinbarung mit einem früheren Prüfer. Doch die interessierte seinen Nachfolger nicht." Der pochte auf eine geänderte Rechtsprechung. Er kam Brinkmann nur bei der Frage entgegen, ab wann das neue Recht angewendet werden sollte. "Das brachte ein paar Euro Zinsvorteil. Nicht viel im Vergleich zu dem gesamten Nachteil. Der war im fünfstelligen Bereich."
Welches Argument sich durchsetzt, ist oft eine Frage der Verhandlungspsychologie. Und da kommt Taktik ins Spiel. Steuerberater Maier achtet in der Schlussbesprechung sehr genau auf die Themenreihenfolge. "Ich fange gern mit einem Punkt an, bei dem ich mich durchsetzen kann." Dann folge einer, bei dem er nachgibt. "Das dämpft die mögliche Angriffslust der Finanzbeamten etwas, erzeugt gleichzeitig eine versöhnliche Situation von Geben und Nehmen und erhöht so die Bereitschaft, unsere Argumente zu akzeptieren."
Fragen, bei denen er seinen Standpunkt unbedingt durchsetzen will, legt der Steuerberater auf den Schluss, damit eine harte Auseinandersetzung nicht das Klima des gesamten Gesprächs vergiftet. "Manchmal ist es aber auch gut, zwei oder drei schwierige Big Points an den Anfang zu setzen, dann 15, bei denen wir schnell Ja sagen können." Kommt man dann bei den größeren Baustellen nicht zusammen, kann man die Arbeit daran erst einmal zurückstellen. "Daraus entwickelt sich vielleicht ein Belastungstest für die Nerven, was wiederum den Boden für eine Paketlösung inklusive der Big Points vorbereiten kann."
Um seine Wunschreihenfolge zu bekommen, zieht Maier gleich zu Beginn des Gesprächs einen Vorschlag zur Tagesordnung aus der Tasche. "Wenn die Atmosphäre konstruktiv ist, kann die Gegenseite das kaum ablehnen."
Für introvertierte Schreibtischtäter ist das Verhandeln bei der Schlussbesprechung nicht der richtige Job. Denn natürlich kennt auch das Finanzamt die Tricks. "Der Steuerberater braucht die richtigen Argumente, aber auch Standvermögen in der Konfrontation", sagt Rolf Leuner. Geht eine Schlussbesprechung richtig schief, spreche sich das herum - egal, welche Seite gefoult hat. "Und wer in der Szene erst mal einen schlechten Ruf hat, wird es künftig schwer haben."
In der Regel könne die Firma durchaus auf die Bereitschaft des Finanzamtes setzen, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Die Finanzverwaltung, sagt Maier, "steht unter Druck, fertig zu werden". Das sollte man nicht aufs Spiel setzen. Denn "wenn ein guter Verhandler zu 60 Prozent recht hat", sagt auch Steuerberater Leuner, "erreicht er mehr als ein schwacher Verhandler mit 90 Prozent."
Letzte Runde
Anspruch Unternehmen haben einen rechtlichen Anspruch auf das Abschlussgespräch nach der Betriebsprüfung. Der ist in Paragraf 201 der Abgabenordnung festgehalten. Der Termin des Gesprächs sowie die diskussionswürdigen Punkte müssen dem Steuerpflichtigen eine Woche vorher mitgeteilt werden.
Inhalt Inhalt des Gesprächs sind die Prüfungsergebnisse und deren rechtliche Würdigung. Über strittige Punkte soll möglichst eine Einigung erzielt werden, um lange Prozesse zu vermeiden. Der Unternehmer kann einen Steuerberater hinzuziehen.
  • Aus der FTD vom 07.07.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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