FTD.de » Management + Karriere » Recht + Steuern » Schlechte Aufsichtsräte müssen zahlen

Merken   Drucken   12.12.2009, 11:00 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Schlechte Aufsichtsräte müssen zahlen

Die Zeit der Kaffee- und Abnickrunden ist vorbei: Aufsichtsräte müssen Aufsicht führen. Im Ernstfall müssen sie sogar den Eigentümer einer Firma aus dem Chefsessel abberufen. Oder sie haften. von Thomas Münster, München
Ehre brachte den Aufsichtsräten der Stadtwerke Doberlug-Kirchhain ihr Amt, eine kleine Aufwandsentschädigung und schließlich: jede Menge Ärger. Das Oberlandesgericht Brandenburg verurteilte sie zu 900.000 Euro Schadensersatz, weil sie den Geschäftsführer monatelang nicht zur Abgabe des Insolvenzantrags aufgefordert hatten, obwohl die GmbH längst zahlungsunfähig war. Dass die Kommune das Kontrollgremium freiwillig installiert hatte, half nichts. Laut GmbH-Satzung habe der Aufsichtsrat die Geschäftsführung zu überwachen, befanden die Richter, von Haftungsbeschränkung sei keine Rede gewesen (Az.: 6 U 102/07).
"Das Urteil ist von der Dimension her neu", sagt Rechtsanwältin Regine Hagen-Eck aus dem Stuttgarter Büro von CMS Hasche Sigle. Das Oberlandesgericht hat deshalb die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. "Auch wenn es beim BGH Detailkorrekturen geben sollte - die Entwicklungsrichtung wird bleiben", ist sich Anwältin Hagen-Eck sicher. Diese Richtung ist klar: immer schärfere Pflichten und somit Haftungsrisiken auch für freiwillig eingerichtete Aufsichtsgremien in Unternehmen.
Was vielen nicht bewusst ist
Strenge Regeln für ihre Arbeit haben bisher allenfalls Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften verinnerlicht. Was vielen nicht bewusst ist: "Für inhabergeführte und Familienunternehmen jeder Größe gilt nichts anderes", sagt Hagen-Eck. Auch den freiwillig beauftragten Aufsichts- und Beiräten etwa von GmbHs drohen bei Unaufmerksamkeit harte Strafen.
"Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen", heißt es für die AG im Gesetz. Außerdem setzen die Aufseher den Vorstand ein - und notfalls wieder ab. Es muss zudem eine Liste von Geschäften festgelegt sein, die nur mit dem Plazet des Kontrollgremiums über die Bühne gehen dürfen. Für die Erfüllung dieser Aufgaben haftet jeder Aufsichtsrat persönlich und ohne Beschränkung. "Dasselbe gilt für Pflichtaufsichtsräte, die GmbHs mit mehr als 500 oder mehr als 2000 Mitarbeitern im Hinblick auf die Mitbestimmungsgesetze einrichten müssen", sagt Andreas Wiedemann, Anwalt in der Stuttgarter Kanzlei Hennerkes Kirchdörfer & Lorz.Wenn sich GmbHs freiwillig einen Aufsichts- oder Beirat gönnen, können sie dessen Aufgaben und Haftung weitgehend frei festlegen. Taschenhersteller Bree hatte früher die "klassische Kaffeerunde", die "eine nur beratende Funktion ohne weitere Rechte und Pflichten" hatte, wie Geschäftsführer und Miteigentümer Axel Bree heute sagt. Haftungsfälle seien da "kaum denkbar", sagt Rechtsanwalt Andreas Wiedemann, Anwalt in der Stuttgarter Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz. Er selbst ist Mitglied im neuen Bree-Verwaltungsrat, einem Gremium mit viel mehr Kompetenzen: Die Verwaltungsräte bestellen die Geschäftsführer und müssen Geschäfte ab einem bestimmten Volumen genehmigen.

Teil 2: Konfliktbereitschaft auch gegenüber dem Eigentümer

  • FTD.de, 12.12.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
  Vergütung Kennen Sie sich aus mit Lohn und Gehalt?

Eine angemessene Entlohnung steht bei vielen Arbeitnehmern weit oben auf der Prioritätenliste. Doch was ist bei der Vergütung zu beachten? Welche Stolperfallen sollte man in Gehaltsverhandlungen umgehen? Testen Sie Ihr Wissen.

Was unterscheidet den Lohn vom Gehalt?

Vergütung: Kennen Sie sich aus mit Lohn und Gehalt?

Alle Tests

  24.05. Kopf des Tages Sergio Marchionne - Der Puzzlemeister
Kopf des Tages: Sergio Marchionne - Der Puzzlemeister

Der Fiat-Chef hat den kleinen Autokonzern durch die Fusion mit Chrysler vor dem Untergang gerettet. Doch das reicht nicht. Nun holt er auch noch Mazda dazu mehr

  •  
  • blättern
MANAGEMENT

mehr Management

GRÜNDUNG

mehr Gründung

RECHT + STEUERN

mehr Recht + Steuern

KARRIERE

mehr Karriere

BUSINESS ENGLISH

mehr Business English

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote