"Das Urteil ist von der Dimension her neu", sagt Rechtsanwältin Regine Hagen-Eck aus dem Stuttgarter Büro von CMS Hasche Sigle. Das Oberlandesgericht hat deshalb die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. "Auch wenn es beim BGH Detailkorrekturen geben sollte - die Entwicklungsrichtung wird bleiben", ist sich Anwältin Hagen-Eck sicher. Diese Richtung ist klar: immer schärfere Pflichten und somit Haftungsrisiken auch für freiwillig eingerichtete Aufsichtsgremien in Unternehmen.
Was vielen nicht bewusst ist
Strenge Regeln für ihre Arbeit haben bisher allenfalls Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften verinnerlicht. Was vielen nicht bewusst ist: "Für inhabergeführte und Familienunternehmen jeder Größe gilt nichts anderes", sagt Hagen-Eck. Auch den freiwillig beauftragten Aufsichts- und Beiräten etwa von GmbHs drohen bei Unaufmerksamkeit harte Strafen.
"Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen", heißt es für die AG im Gesetz. Außerdem setzen die Aufseher den Vorstand ein - und notfalls wieder ab. Es muss zudem eine Liste von Geschäften festgelegt sein, die nur mit dem Plazet des Kontrollgremiums über die Bühne gehen dürfen. Für die Erfüllung dieser Aufgaben haftet jeder Aufsichtsrat persönlich und ohne Beschränkung. "Dasselbe gilt für Pflichtaufsichtsräte, die GmbHs mit mehr als 500 oder mehr als 2000 Mitarbeitern im Hinblick auf die Mitbestimmungsgesetze einrichten müssen", sagt Andreas Wiedemann, Anwalt in der Stuttgarter Kanzlei Hennerkes Kirchdörfer & Lorz.Wenn sich GmbHs freiwillig einen Aufsichts- oder Beirat gönnen, können sie dessen Aufgaben und Haftung weitgehend frei festlegen. Taschenhersteller Bree hatte früher die "klassische Kaffeerunde", die "eine nur beratende Funktion ohne weitere Rechte und Pflichten" hatte, wie Geschäftsführer und Miteigentümer Axel Bree heute sagt. Haftungsfälle seien da "kaum denkbar", sagt Rechtsanwalt Andreas Wiedemann, Anwalt in der Stuttgarter Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz. Er selbst ist Mitglied im neuen Bree-Verwaltungsrat, einem Gremium mit viel mehr Kompetenzen: Die Verwaltungsräte bestellen die Geschäftsführer und müssen Geschäfte ab einem bestimmten Volumen genehmigen.