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Merken   Drucken   16.02.2012, 08:00 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Schulessen nach typisch deutscher Art

Wegen des Ausbaus der Ganztagsschulen organisieren die Behörden das Schulessen neu - und setzen ausgerechnet auf ein System, durch das plötzlich volle 19 Prozent Mehrwertsteuer anfallen. Die Fachwelt warnt vor den Folgen. von Elke Spanner, Hamburg
Und zur Currywurst ist doch noch nicht alles gesagt. Da kann der Europäische Gerichtshof (EuGH) noch so oft urteilen, dass Essen ermäßigt besteuert wird, wenn die Wurst nur über den Tresen geschoben wird - und mit dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent, wenn sie mit Salatblatt garniert auf einem Porzellanteller liegt. Denn so ist zwar das Gesetz. Doch Gesetze haben eine Lenkungsfunktion: Der Staat muss sie nicht nur vollziehen, er soll mit ihnen auch die Gesellschaft steuern. Und deshalb rumpelt es gerade gewaltig in Hamburg.
Eigentlich will die Schulbehörde nur den Mittagstisch der Schulkinder neu organisieren, denn immer mehr Grundschulen und Gymnasien werden zu Ganztagsschulen ausgebaut. Die Schulen schließen derzeit neue Verträge mit Caterern ab, nach Vorgaben der Behörde. Die aber verlangt, dass die Caterer nicht nur - wie bisher - das Essen in ihrer Großküche kochen und dann in Wärmeboxen vorfahren. Künftig sollen sie es auch in der Mensa austeilen, anschließend die Teller spülen und das Ganze mit den Eltern abrechnen.
Schulen mit Ganztagesbetrieb, Anteil an der Schulart   Schulen mit Ganztagesbetrieb, Anteil an der Schulart
Für die Schulen ist das praktisch - für die Caterer hingegen teuer. Denn sie bekommen einen Festpreis pro Gericht. Wenn sie die zusätzlichen Dienstleistungen erbringen, gelten sie aber plötzlich nicht mehr als bloße Essenslieferanten - und sind nicht mehr berechtigt, den ermäßigten Steuersatz in Anspruch zu nehmen.
Auf das gesamte Leistungspaket fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Das wiederum schlägt sich nach Ansicht aller Experten nicht nur auf das Budget der Caterer, sondern auf die Qualität des Essens. Und Schulkinder sollen ja eigentlich gesunde Mahlzeiten bekommen. "Die Lenkungsfunktion des Staates versagt hier völlig", sagt Michael Adams, Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Uni Hamburg und Erfinder der Alkopopsteuer. "Das ist ein Desaster."
Der Staat kann mit der Steuererhebung gesellschaftliche Entwicklungen lenken. Es gibt die Ökosteuer, um auf umweltbewusstes Autofahren hinzuwirken. Die Alkoholsteuer, damit die Menschen weniger trinken. Lebensmittel sind bewusst steuerermäßigt, eben damit sich alle Menschen gutes Essen leisten können. Der ermäßigte Satz gilt aber nur für die Lebensmittel selbst und nicht für die Dienstleistungen rundrum. In dem Moment, wo das Essen weiterverarbeitet wird, treten schon Abgrenzungsprobleme auf. Der EuGH hat voriges Jahr drei Grundsatzurteile dazu gesprochen. Wird die bereits erwähnte Currywurst am Stehtisch vor der Imbissbude verzehrt, fallen nur sieben Prozent an. Hat der Wirt einen Klappstuhl aufgestellt, muss er 19 Prozent abführen.

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  • FTD.de, 16.02.2012
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