Schulen mit Ganztagesbetrieb, Anteil an der Schulart
Für die Schulen ist das praktisch - für die Caterer hingegen teuer. Denn sie bekommen einen Festpreis pro Gericht. Wenn sie die zusätzlichen Dienstleistungen erbringen, gelten sie aber plötzlich nicht mehr als bloße Essenslieferanten - und sind nicht mehr berechtigt, den ermäßigten Steuersatz in Anspruch zu nehmen.
Auf das gesamte Leistungspaket fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Das wiederum schlägt sich nach Ansicht aller Experten nicht nur auf das Budget der Caterer, sondern auf die Qualität des Essens. Und Schulkinder sollen ja eigentlich gesunde Mahlzeiten bekommen. "Die Lenkungsfunktion des Staates versagt hier völlig", sagt Michael Adams, Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Uni Hamburg und Erfinder der Alkopopsteuer. "Das ist ein Desaster."
Der Staat kann mit der Steuererhebung gesellschaftliche Entwicklungen lenken. Es gibt die Ökosteuer, um auf umweltbewusstes Autofahren hinzuwirken. Die Alkoholsteuer, damit die Menschen weniger trinken. Lebensmittel sind bewusst steuerermäßigt, eben damit sich alle Menschen gutes Essen leisten können. Der ermäßigte Satz gilt aber nur für die Lebensmittel selbst und nicht für die Dienstleistungen rundrum. In dem Moment, wo das Essen weiterverarbeitet wird, treten schon Abgrenzungsprobleme auf. Der EuGH hat voriges Jahr drei Grundsatzurteile dazu gesprochen. Wird die bereits erwähnte Currywurst am Stehtisch vor der Imbissbude verzehrt, fallen nur sieben Prozent an. Hat der Wirt einen Klappstuhl aufgestellt, muss er 19 Prozent abführen.