Zwischen den Stühlen: Bislang gab es kaum klare Vorschriften für außergerichtliche Streitschlichter
Neue Regeln sollen nun verlässliche Grundlagen für die Mediation schaffen - und das Instrument damit populärer machen. Das Bundesjustizministerium (BMJ) plant ein Gesetz für Mediation in Deutschland. Bis zum Sommer soll ein Eckpunktepapier und dann zum Jahresende eine Kabinettsvorlage entstehen. "Das Gesetz soll die außergerichtliche Mediation bundesweit vereinheitlichen", sagt ein Insider.
Wesentliche Fallstricke
Indem es gesetzliche Grundlagen für die Mediation in Deutschland schafft, geht das BMJ über die Vorgaben einer aktuellen EU-Richtlinie hinaus. Die EU-Justizminister hatten sich im vergangenen Jahr auf eine Richtlinie für grenzüberschreitende Mediation verständigt, die bis 2011 umgesetzt werden muss. Die Richtlinie will wesentliche Fallstricke aus dem Weg räumen, über die sich Mediatoren beklagen, unter anderem auch für Handelsunternehmen.
So sichert sie den streitenden Parteien Vertraulichkeit und dem Mediator ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Außerdem legt sie fest, dass streitende Parteien, die es mit einer Mediation versuchen wollen, keine Nachteile dadurch haben, dass ihre Ansprüche verjähren und ihnen damit der Weg zum Gericht versperrt ist, sollte die Mediation scheitern. Zusätzlich soll die Einigung vollstreckbar sein und damit die gleiche Wirkung haben wie ein gerichtlicher Vergleich.