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Merken   Drucken   25.05.2011, 13:22 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: So tricksen Sie bei der Erbschaftsteuer

Vermögende können viel Erbschaftsteuer sparen - ein Schlupfloch im Gesetz macht's möglich. Doch der Gesetzgeber könnte es bald stopfen. von Daniel Schönwitz, Düsseldorf
Was haben sie nicht alles versucht, um genau das zu verhindern. Vorschriften ersonnen. Verwaltungsanweisungen verschickt. Beamte geschult. Doch jetzt müssen die Schöpfer des neuen Erbschaftsteuergesetzes, das 2009 in Kraft getreten ist, erkennen: Es hat alles nichts geholfen. Findige Steuerberater haben natürlich trotzdem Schlupflöcher gefunden, die reiche Familien nutzen können, um ihr Vermögen zu günstigen Bedingungen an den Nachwuchs zu bringen.
Will der Fiskus nicht sehenden Auges auf weitere Steuermillionen verzichten, steht unweigerlich die nächste Reform ins Haus. "Ich kann mir gut vorstellen, dass bald ein BMF-Schreiben oder eine Verwaltungsanweisung kommt, die solche Modelle unterbindet", sagt Ralf Stefan Werz, Steuerberater in der Münchner Kanzlei Görg.
Wer sein Geld über eine GmbH auf ein Festgeldkonto packt, schützt ...   Wer sein Geld über eine GmbH auf ein Festgeldkonto packt, schützt seine Erben vor der Steuer
Die reichen Trickser machen sich vor allem eine Ausnahmeregelung zunutze, um die im Gesetzgebungsprozess besonders gerungen wurde: die steuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen. Unternehmer dürfen 85 Prozent, in einigen Fällen sogar 100 Prozent ihres Betriebs steuerfrei an die nächste Generation übergeben.
Um Missbrauch vorzubeugen - die Gefahr hatte der Gesetzgeber durchaus erkannt - sollte diese Ermäßigung nur für das sogenannte Produktivvermögen gelten, also für Maschinen, Betriebsgebäude und -gelände. Verwaltungsvermögen wie Wertpapiere oder aber vermietete Immobilien, die sich im Firmenbesitz befinden, blieben von dem Privileg unberührt. Auf diese Weise wollte der Gesetzgeber verhindern, dass reiche Erblasser massenhaft ihren Privatbesitz in Betriebsvermögen umwandeln und steuerfrei davonkommen. Doch genau das passiert seit einiger Zeit.
Das Steuersparmodell, das sich derzeit größter Beliebtheit erfreut, ist die "Festgeld-GmbH". Manch ein Berater spricht gar von der "Geldsack-GmbH". Die Konstruktion ist erschreckend simpel: Firmengeld, das auf Spar- oder Festgeldkonten liegt, gilt als Forderung gegenüber der Bank und zählt damit zum Betriebsvermögen. Also gründen Vermögende eine GmbH und zahlen Millionen ein, die über die Gesellschaft wieder auf einem Tages- oder Festgeldkonto angelegt werden. Diese Geldsack-GmbH wird auf die Kinder übertragen - die sich dann über die steuerliche Sonderbehandlung für Betriebsvermögen freuen dürfen. Die Kosten, die auf die GmbH-Gründung entfallen, sind dagegen nur Peanuts.
Die Verlockung, das Schlupfloch zu nutzen, ist groß. Das Interesse an solchen Festgeld-GmbHs sei "sehr hoch", sagt Bernhard Arlt, Steuerberater bei Rödl & Partner in München. Ein Notar aus Norddeutschland berichtet, dass er momentan ungewöhnliche viele GmbH-Gründungen durch Privatiers beurkunde. Die Nachfrage nach Festgeld-GmbHs sei "spürbar gestiegen", hat auch der Münchner Berater Werz beobachtet.

Teil 2: Beliebete Sparschwein-GmbHs

  • FTD.de, 25.05.2011
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