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Merken   Drucken   26.05.2010, 10:48 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: "Steuerberater müssen nachhaken"

Jürgen Gräfe, Fachanwalt für Steuerrecht, über ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Steuerberaterhaftung (Az.: IX ZR 189/09) von Thoralf Schwanitz
FTD Ein Steuerhinterzieher, der eine Geldstrafe berappen musste, kann sich den Betrag von seinem Steuerberater erstatten lassen - dank eines BGH-Urteils. Ist die Entscheidung ein Freifahrschein für Schummler?
Jürgen GräfeGanz sicher nicht. Es ging hier um eine spezielle Konstellation: Der Mandant, ein Unternehmer, erhielt einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung, weil er private als geschäftliche Ausgaben ausgewiesen hatte. In der Steuererklärung waren etwa bei Heizkosten für die Immobilie seiner Betriebsstätte nicht die privaten Nutzungsanteile berücksichtigt. Er verschwieg zudem die private Pkw-Nutzung.
FTD Mutig, diese Schummeleien auf den Steuerberater zu schieben.
Gräfe Der Unternehmer will die Hinterziehung aber nicht gewollt haben. Und das ist auch die Besonderheit des Falls: Weil es der Steuerbürger nicht auf einen Strafprozess ankommen lassen wollte, ist der von der Bußgeld- und Strafsachenstelle im Strafbefehl behauptete Vorsatz der Steuerhinterziehung so stehen geblieben, ohne gerichtliche Nachprüfung. Nur darum hatte der Mandant die Möglichkeit, von seinem Steuerberater Ersatz zu verlangen. Wäre ihm von einem Gericht Vorsatz bescheinigt worden, hätte er diese Option nicht gehabt.
FTD Was folgt für Steuerberater aus dem Urteil?
Gräfe Der BGH hat hier seine bisherige Auffassung bestätigt: Steuerberater müssen verhindern, dass ihre Mandanten in steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren geraten. Sie können zwar den Angaben ihrer Mandanten trauen, wenn es um Tatsächliches geht - also etwa, dass jemand ein Haus privat und beruflich nutzt. Nachfragen müssen sie aber bei allem, was steuerrechtlich zu bewerten ist. Das heißt, dass sie nachhaken müssen, wenn ein Mandant, der sein Haus privat und geschäftlich nutzt, seine gesamte Heizkostenrechnung vorlegt. Von allem, was unter dem Stichwort "risikobewusste Steuerberatung" läuft, kann man nur abraten. Steuerberater müssen auch ihre Sachbearbeiter genau schulen. Die machen ja viele dieser Buchungen, das ist ein Massengeschäft.
FTD Sitzt den Steuerberatern wegen solcher Schadensersatzklagen die Angst im Nacken?
Gräfe In Fällen wie dem jetzt vom BGH entschiedenen Streit kommt es nicht häufig zu Prozessen. Bei solchen Fehlern zahlen auch meist die Berufshaftplichtversicherer an die Mandanten. Es gibt aber andere Gefahren, die viele Steuerberater noch nicht ausreichend erkannt haben.
FTD Welche sind das?
Gräfe Aktuell virulent sind Klagen gegen Steuerberater, die Selbstanzeigen ihrer Mandanten nicht zügig genug bearbeiten und so verhindern. Steuerberater geraten außerdem ins Visier von Insolvenzverwaltern. Die versuchen, bei Firmenpleiten nicht nur Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung haftbar zu machen, sondern auch deren Steuerberater - wegen unterlassener Belehrungen. Die Steuerberater haben schließlich einen genauen Blick in die Bilanzen.
  • Aus der FTD vom 26.05.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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