Gräfe Der Unternehmer will die Hinterziehung aber nicht gewollt haben. Und das ist auch die Besonderheit des Falls: Weil es der Steuerbürger nicht auf einen Strafprozess ankommen lassen wollte, ist der von der Bußgeld- und Strafsachenstelle im Strafbefehl behauptete Vorsatz der Steuerhinterziehung so stehen geblieben, ohne gerichtliche Nachprüfung. Nur darum hatte der Mandant die Möglichkeit, von seinem Steuerberater Ersatz zu verlangen. Wäre ihm von einem Gericht Vorsatz bescheinigt worden, hätte er diese Option nicht gehabt.
FTD Was folgt für Steuerberater aus dem Urteil?
Gräfe Der BGH hat hier seine bisherige Auffassung bestätigt: Steuerberater müssen verhindern, dass ihre Mandanten in steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren geraten. Sie können zwar den Angaben ihrer Mandanten trauen, wenn es um Tatsächliches geht - also etwa, dass jemand ein Haus privat und beruflich nutzt. Nachfragen müssen sie aber bei allem, was steuerrechtlich zu bewerten ist. Das heißt, dass sie nachhaken müssen, wenn ein Mandant, der sein Haus privat und geschäftlich nutzt, seine gesamte Heizkostenrechnung vorlegt. Von allem, was unter dem Stichwort "risikobewusste Steuerberatung" läuft, kann man nur abraten. Steuerberater müssen auch ihre Sachbearbeiter genau schulen. Die machen ja viele dieser Buchungen, das ist ein Massengeschäft.