Aspekte für die Auswahl sind zum Beispiel die Verteilung der Aufgaben, aber auch die finanzielle Leistungsfähigkeit. "Wenn das Heranziehen für einen der Schuldner eine solche Härte bedeutet, dass sie niemand mehr als gerecht empfände, kann das Finanzamt durchaus den anderen belangen", sagt Jan Roth, Anwalt bei Jost Roth Collegen. Seiner Erfahrung nach unterlaufen den Steuerbehörden bei der Auswahl ihrer Schuldner immer wieder Fehler, sodass viele Haftungsbescheide rechtswidrig sind. Auch Graf wehrte sich dagegen, zahlen zu müssen - mit Erfolg. Der jetzige De-facto-Geschäftsführer war deutlich vermögender als der erwerbsunfähige Graf, für den es um die Existenz ging.
Ein einfacher Einspruch bringt das Finanzamt aber zumeist nicht von seiner Forderung ab. Die Steuern muss man trotzdem erst einmal bezahlen. Anwalt Ulrich Siegemund von der Kanzlei Luther rät deshalb, zeitgleich mit dem Einspruch bei Gericht zu beantragen, dass der Steuerbescheid nicht vollzogen wird. Gibt es dem Antrag statt, muss man bis zu einer endgültigen Entscheidung nichts überweisen.
Oft aber gewinnt das Finanzamt ohne Kampf. "Häufig lassen sich vermeintliche Schuldner auf einen Vergleich mit dem Finanzamt ein und zahlen einen Teilbetrag", sagt Rechtsanwalt Frank Balmes von KPMG.