Die Currywurst sorgt für eine bizarre Uneinigkeit im Steuerrecht
Aber wie sieht es beispielsweise bei den unzähligen Imbissständen aus, die sich vor oder in Supermärkten befinden? Dort ist nur schwer auseinanderzuhalten, wer die Bratwurst sofort isst (19 Prozent Steuer) und wer sie mitnimmt und im Weitergehen verputzt (sieben Prozent Steuer). Bei den Steuerberatern stapeln sich die Fälle, wo sich Bäckerei-, Imbiss- und selbst Kinobetreiber gegen das Finanzamt wehren.
Brisanter Streit
Denn um alles richtig zu machen, müssten etwa Imbissbetreiber bei jedem Verkauf und der Frage "Zum Mitnehmen oder zum hier Essen?" die entsprechende Taste mit dem korrekten Steuersatz an der Registrierkasse drücken - und somit ihren steuerlichen Aufzeichnungspflichten nachkommen. "Die konnten gar nicht korrekt erfüllt werden. Da hätte jedem Kunden ja erst mal erklärt werden müssen, was denn Mitnahme eigentlich bedeutet", kritisiert Steuerberater Bernd Ecker aus Hamburg.
Ein skurriler Streit, doch er ist durchaus brisant. So ächzt das Hotel- und Gastronomiegewerbe seit Jahren unter dem hohen Steuersatz von 19 Prozent. Weshalb sich eine eigentümliche Allianz aus FDP, Linken und CSU in ihren Wahlprogrammen dafür einsetzt, dass auf Dienstleistungen in Hotellerie und Gastronomie nur noch der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent fällig wird.