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Merken   Drucken   12.08.2009, 08:04 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Steuerstreit um die Currywurst

Fiskus und Gastronomen streiten seit Jahren um die Steuern auf Imbisswaren. Dabei geht es im Wesentlichen um die Frage: Gehen oder stehen wir beim Verzehr? Auch die Politik mischt mit. von Birgit Tietjen, Andreas Kurz und Mareeke Buttjer
Die Deutschen hängen sehr an der Currywurst. Sie feiern den Tag ihrer Entstehung, als wäre es der Geburtstag der geliebten Oma, und sie können sich bitterlich darum streiten, wer es nun war, der sie erfunden hat. Deswegen begehen die Berliner am Wochenende den 60. Wurstgeburtstag, während die Hamburger für sich in Anspruch nehmen, schon zwei Jahre früher, also 1947, das erste Mal Curryketchup auf eine gebratene Brühwurst im Darmmantel gedrückt zu haben.
Selbst der Fiskus mischt beim skurrilen Bohei mit. Die Finanzämter führen allerdings ihren ganz eigenen Streit. Es geht darum, wie eine gemeine Imbisscurrywurst besteuert zu werden hat.
Die Rechtslage: Wer Lebensmittel im Supermarkt kauft und mit nach Hause nimmt, zahlt hierfür üblicherweise den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Wer in einem Restaurant speist, entrichtet mit der Rechnung jedoch 19 Prozent Umsatzsteuer. "Verzehr an Ort und Stelle", nennt man das im Finanzamtsjargon.
Die Currywurst sorgt für eine bizarre Uneinigkeit im Steuerrecht   Die Currywurst sorgt für eine bizarre Uneinigkeit im Steuerrecht
Aber wie sieht es beispielsweise bei den unzähligen Imbissständen aus, die sich vor oder in Supermärkten befinden? Dort ist nur schwer auseinanderzuhalten, wer die Bratwurst sofort isst (19 Prozent Steuer) und wer sie mitnimmt und im Weitergehen verputzt (sieben Prozent Steuer). Bei den Steuerberatern stapeln sich die Fälle, wo sich Bäckerei-, Imbiss- und selbst Kinobetreiber gegen das Finanzamt wehren.
Brisanter Streit
Denn um alles richtig zu machen, müssten etwa Imbissbetreiber bei jedem Verkauf und der Frage "Zum Mitnehmen oder zum hier Essen?" die entsprechende Taste mit dem korrekten Steuersatz an der Registrierkasse drücken - und somit ihren steuerlichen Aufzeichnungspflichten nachkommen. "Die konnten gar nicht korrekt erfüllt werden. Da hätte jedem Kunden ja erst mal erklärt werden müssen, was denn Mitnahme eigentlich bedeutet", kritisiert Steuerberater Bernd Ecker aus Hamburg.
Ein skurriler Streit, doch er ist durchaus brisant. So ächzt das Hotel- und Gastronomiegewerbe seit Jahren unter dem hohen Steuersatz von 19 Prozent. Weshalb sich eine eigentümliche Allianz aus FDP, Linken und CSU in ihren Wahlprogrammen dafür einsetzt, dass auf Dienstleistungen in Hotellerie und Gastronomie nur noch der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent fällig wird.

Teil 2: "Gerecht war das definitiv nicht"

  • Aus der FTD vom 12.08.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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