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Merken   Drucken   03.10.2008, 13:00 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Stinkefinger per Internet

Die Bahn kommt zu spät? Das neue Handy spinnt? Auf Hass-Seiten im Internet lassen Kritiker Dampf ab - und schädigen dabei die Markenrechte der gescholtenen Unternehmen. Die können sich zwar zur Wehr setzen, doch der Ausgang der Verfahren ist ungewiss. von Thoralf Schwanitz
Jürgen Krögler macht es öffentlich: "Fahrer der Linie 1 verweigert am Hauptbahnhof einer älteren Dame das Aussteigen an der vorderen Tür. Folge: Anschlussbahn nicht erreicht." So steht es auf seiner Internetseite www.bsagmeckerseite.de. Der 68-jährige Rentner und häufige Straßenbahn-Fahrgast widmet sich in seinen Beiträgen ausführlich den Missetaten der Bremer Straßenbahn AG (BSAG). Krögler hält sein Onlineforum für sinnvoller als andere Protestformen, etwa die, gegen abfahrende Straßenbahnen zu treten: "Die ganzen Dellen kommen daher, weil die Fahrer die Türen hinten schon so früh verriegeln, dass die Leute kurz vor Abfahrt nicht mehr reinkommen."
Das Gemecker missfällt der BSAG. Sie hat Krögler wegen des Namens seiner Internetseite verklagt - und verloren. Der Netzaktivist sollte die die Webplattform schließen und die Internetadresse (Domain) am besten gleich der BSAG überlassen. Das Bremer Landgericht (Az.12 O 383/02) sah es anders: Es hält BSAG wegen des rein regionalen Angebots nicht für eine deutschlandweit "bekannte Marke" im Sinne des Markengesetzes. Eine Verwechslungsgefahr zwischen BSAG und bsagmeckerseite.de scheidet ebenfalls aus - mangels Branchennähe.
Meinungsfreiheit oder Verunglimpfung? Das Phänomen der ...   Meinungsfreiheit oder Verunglimpfung? Das Phänomen der "Hassseiten" schwappt von den USA nach Deutschland über
"Ich habe Glück gehabt", sagt Jürgen Krögler. Denn die deutsche Rechtsprechung entwickelt sich in dieser Frage inzwischen zum Vorteil der Unternehmen. Den Richtern ist es nicht verborgen geblieben, dass derzeit eine Entwicklung aus dem angloamerikanischen Raum nach Deutschland schwappt, die vielen Unternehmen übel mitspielt: Das Phänomen der Hate (Hass-) Sites.
Von guinnessbeersucks.com über guinness-beer-really-sucks.com bis hin zu guinnessbeerreallyreallysucks.com: Im englischsprachigen Raum schlagen sich viele Firmen mit Webseiten herum, für deren Namen das Wort "sucks" an den des Unternehmens gehängt wird. "Sucks" bedeutet in etwa: "total mies sein". Bürger, die schon immer mal gegen die Biermarke Guinness pöbeln wollten, lassen die Seite registrieren und holzen dann munter drauflos.
Den Volkssport der firmenfeindlichen Domainnamenregistrierung hat das in Washington, D.C., ansässige Beratungsunternehmen FairWinds Partners untersucht. Fast 20.000 Domains enden der Studie zufolge auf sucks.com. Darunter sind mehr als 1000 Domainnamen von Unternehmen aus den Firmenrankings "Global 500" und "Fortune 500". Auch Markennamen aus dem Ranking "Interbrand's 100 Best Global Brands" flossen ein, da sich nicht immer Produkt- und Unternehmensnamen decken - so zum Beispiel die Zigarettenmarke Marlboro, die zu Philip Morris gehört.

Teil 2: "www.Scheiss-t-online.de"

  • FTD.de, 03.10.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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