Meinungsfreiheit oder Verunglimpfung? Das Phänomen der "Hassseiten" schwappt von den USA nach Deutschland über
"Ich habe Glück gehabt", sagt Jürgen Krögler. Denn die deutsche Rechtsprechung entwickelt sich in dieser Frage inzwischen zum Vorteil der Unternehmen. Den Richtern ist es nicht verborgen geblieben, dass derzeit eine Entwicklung aus dem angloamerikanischen Raum nach Deutschland schwappt, die vielen Unternehmen übel mitspielt: Das Phänomen der Hate (Hass-) Sites.
Von guinnessbeersucks.com über guinness-beer-really-sucks.com bis hin zu guinnessbeerreallyreallysucks.com: Im englischsprachigen Raum schlagen sich viele Firmen mit Webseiten herum, für deren Namen das Wort "sucks" an den des Unternehmens gehängt wird. "Sucks" bedeutet in etwa: "total mies sein". Bürger, die schon immer mal gegen die Biermarke Guinness pöbeln wollten, lassen die Seite registrieren und holzen dann munter drauflos.
Den Volkssport der firmenfeindlichen Domainnamenregistrierung hat das in Washington, D.C., ansässige Beratungsunternehmen FairWinds Partners untersucht. Fast 20.000 Domains enden der Studie zufolge auf sucks.com. Darunter sind mehr als 1000 Domainnamen von Unternehmen aus den Firmenrankings "Global 500" und "Fortune 500". Auch Markennamen aus dem Ranking "Interbrand's 100 Best Global Brands" flossen ein, da sich nicht immer Produkt- und Unternehmensnamen decken - so zum Beispiel die Zigarettenmarke Marlboro, die zu Philip Morris gehört.