Hätte Martin Henssler doch nur vorher geahnt, was dieser kleine Abschnitt mit der provokanten Überschrift für Ärger machen würde. Dabei hatte doch alles so gut angefangen.
Gemeinsam mit seinem Kollegen Ulrich Preis hat der Jura-Professor der Universität Köln ein einheitliches Arbeitsvertragsrecht für Deutschland entworfen. Mal wieder, würden böse Zungen behaupten. Der Versuch, das auf verschiedenste Gesetzbücher und Gerichtsurteile zersplitterte Arbeitsrecht auf einen Nenner und vor allem: in ein Gesetzbuch zu bringen, wird in Deutschland schon seit Jahrzehnten diskutiert. Doch diesmal könnte es tatsächlich klappen.
Experten loben, das Kölner Werk sei auf nur 32 Seiten schön schmal und schlank geworden und im Großen und Ganzen darauf ausgelegt, Ungerechtigkeiten abzubauen. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) kündigte an, sofern sich Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam hinter einen solchen Ansatz stellen, ihn noch in dieser Legislaturperiode in den Bundestag einbringen zu wollen.
Verträge zu ungunsten höherer Angestellter
Auf der Zielgeraden gerät das Vorhaben jedoch ins Stocken. Schuld ist ausgerechnet ein Abschnitt, der wohl den glanzvollsten Titel des gesamten Werkes trägt: die Ballack-Klausel. Vermehrt stürzen sich seit einigen Tagen Kritiker auf den in Anlehnung an das üppige Gehalt des deutschen Nationalkickers überschriebenen Teil des Gesetzesentwurfs. Die negative Resonanz auf den Vorschlag des Forschers hat dabei aber nur indirekt etwas mit der Namensgebung zu tun. Vielmehr geht es um den Inhalt.
Topverdiener sollen demnach künftig bei Vertragsverhandlungen mit Unternehmen von wichtigen Vorgaben der Arbeitsgesetze abweichen dürfen. Und auch die Unternehmen - zuungunsten der Topverdiener. Besonders, wenn es dabei um den Kündigungsschutz oder das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geht.