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Merken   Drucken   24.08.2010, 10:56 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Teure Gebühren am Geldautomaten

Bis zu 10 Euro kostet es, wenn Bankkunden an fremden Automaten Geld abheben. Abhilfe könnte das Bundeskartellamt schaffen - derzeit prüft es die Zulässigkeit der Gebühren. von Marco Engemann, Frankfurt
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner  werkelt gern auf vielen Baustellen. Nach Facebook und Googles fotografierwütigem Street-View-Dienst hat die kampfeslustige Bayerin nun eine neue Front eröffnet. Dieses Mal hat sie die Banken am Wickel.
Seit Jahren entzündet sich an einer bestimmten Geschäftspraxis der Geldinstitute der Zorn der Verbraucher: Wer bei fremden Banken Bargeld aus dem Automaten zieht, zahlt dafür teils abenteuerlich hohe Gebühren. Dem wollen einige Politiker nun ein Ende setzen. Die wenig originelle Idee: Man könne ja ein Gesetz erlassen, das die Gebührenhöhe festlegt. Ganz so einfach gestaltet sich die Sache aber nicht: "Jede gesetzliche Obergrenze für Geldautomatenentgelte wäre ein massiver und nicht gerechtfertigter Eingriff in die Vertragsfreiheit", kritisiert Berndt Hess, Kartellrechtsexperte von der Kanzlei Clifford Chance.
Ilse Aigner   Ilse Aigner
Das hat auch Ilse Aigner gemerkt. Am Montag drohte sie mit einem Gesetz, das die Banken dazu anhalten soll, bei jeder Abbuchung wenigstens die jeweils anfallenden Gebühren anzuzeigen. Andere wollen die Sache lieber gleich dem Bundeskartellamt überlassen, das bis zum Monatsende die Zulässigkeit der Gebühren prüft. Das wäre elegant, doch hat auch diese Lösung ihren Haken: Die Kartellhüter müssten eine Verletzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) feststellen - und dessen Hürden liegen hoch.
Nach dem GWB muss den Unternehmen eine Preisabsprache oder der Missbrauch von Marktmacht nachgewiesen werden. Das werde schwierig, so Hess. "Solange die Geldautomatenverbünde nicht Preise und Konditionen gegenüber Dritten festlegen, sind die entsprechenden Vereinbarungen kartellrechtlich unbedenklich", sagt er zum Vorwurf der Preisabsprache.
Deutschlands Banken haben sich zum allergrößten Teil in vier Automatenverbünden organisiert. Die Sparkassen, die Genossenschaftsbanken, Cashpool (Sparda-Banken, Targo, SEB, Santander) und Cashgroup (Deutsche Bank, Commerzbank, Unicredit, Postbank) gewähren den Kunden ihrer eigenen Mitgliedsbanken gebührenfreien Zugriff auf ihre Automaten. Gegenüber den Kunden verbundsfremder Banken kann jedes einzelne Institut selbst festlegen, welche Gebühr es verlangt.
Bis zu 10 Euro berechnen manche Banken dafür, dass sie den Kunden anderer Institute Bares auszahlen. Durchschnittlich zahlen die Kunden nach Erhebungen der Frankfurter Finanzberatung FMH auf diesem Weg 5,64 Euro je Abhebung. Der technische Vorgang löst aber nur tatsächliche Kosten von 33 Cent bis 1 Euro aus, schätzt das Bundeskartellamt. Es hatte den Instituten daraufhin einen Betrag von bis zu 1 Euro als Orientierung für die künftige Gebührenhöhe genannt. Bis Ende August können die Banken der Behörde noch einen Einigungsvorschlag unterbreiten. Danach bleibt nur das Schwert des Kartellrechts.
Doch ob das scharf genug ist, darf bezweifelt werden. Wenn den Banken keine Preisabsprachen nachzuweisen sind, kommt allenfalls der "Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung" in Betracht. Auch hier fiele den Behörden die Argumentation aber wohl schwer, meint Hess. Schwierigkeiten gebe es schon bei der Abgrenzung des Marktes selbst.
Wenn man annähme, dass die Geldautomaten die Größenverhältnisse der Filialen widerspiegelten, dann könne eine marktbeherrschende Stellung ausgeschlossen werden, so Hess. Schließlich werde auch nicht gegen die lokale Marktmacht der Sparkassen auf dem Filialmarkt vorgegangen. Fraglich sei zudem, ob es sich beim Produkt "Geldautomaten-Verfügung" überhaupt um einen eigenen Markt handle. Der Kunde nehme die Verfügbarkeit von Bargeld als Teil des Leistungsumfangs seines Girokontos wahr. Und außerdem stehe es jedem Wettbewerber frei, sein eigenes Geldautomatennetz aufzubauen. "Rechtliche Hürden hierfür gibt es nicht, und Stellflächen sind nahezu unbegrenzt vorhanden", sagt Hess. Ein Automat koste nur zwischen 30.000 und 50.000 Euro.
Der Markt soll es also richten. Finden auch die Sparkassen. "Die Preise für Geldautomatenverfügungen sollen sich im Wettbewerb bilden", ließen sie Ende vergangener Woche verlautbaren. Eine Argumentation, die Christoph Pauli furchtbar ärgert. "Wir haben hier ein klares Marktversagen", schimpft der Referent für Banken bei der Bundeszentrale der Verbraucherverbände. "Es existiert für Banken überhaupt kein Anreiz, Fremdkunden zu bedienen. Der Staat muss hier dafür sorgen, dass der Markt funktioniert."
Einen ganz anderen Weg sieht Christian Thum aus der Kanzlei Seimetz in Frankfurt. Er setzt auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), genauer: auf dessen Paragrafen 138. Der verbietet sittenwidrige Geschäfte. "In der gängigen Rechtsprechung wird als sittenwidrig empfunden, was zum Preis des Doppelten verkauft wird", so Thum. Basis für die Feststellung der Sittenwidrigkeit müssten daher die vom Bundeskartellamt erhobenen Daten über die tatsächlichen Kosten pro Automatenabbuchung sein. Um die Klagen müssten sich dann die Verbraucherverbände kümmern. "Die Streitwerte sind für den Einzelnen so gering, dass nur Verbandsklagen Sinn machen würden", sagt Thum. Bleibt nur noch die Frage, warum in Deutschland so schwierig ist, was anderswo funktioniert. In den meisten europäischen Ländern, sagt Verbraucherschützer Pauli, "ist bei knapp 2 Euro Schluss mit den Entgelten".
Über Gebühr
Urteil Besonders Sparkassen wehren sich dagegen, Kunden von Fremdinstituten ihr bundesweites Automatennetz kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Erst kürzlich verbot das OLG München der Stadtsparkasse Ingolstadt, die Kreditkarteninhaber einer Direktbank abzuweisen (Az.: U (K) 1607/10).
  • FTD.de, 24.08.2010
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