Ilse Aigner
Das hat auch Ilse Aigner gemerkt. Am Montag drohte sie mit einem Gesetz, das die Banken dazu anhalten soll, bei jeder Abbuchung wenigstens die jeweils anfallenden Gebühren anzuzeigen. Andere wollen die Sache lieber gleich dem Bundeskartellamt überlassen, das bis zum Monatsende die Zulässigkeit der Gebühren prüft. Das wäre elegant, doch hat auch diese Lösung ihren Haken: Die Kartellhüter müssten eine Verletzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) feststellen - und dessen Hürden liegen hoch.
Nach dem GWB muss den Unternehmen eine Preisabsprache oder der Missbrauch von Marktmacht nachgewiesen werden. Das werde schwierig, so Hess. "Solange die Geldautomatenverbünde nicht Preise und Konditionen gegenüber Dritten festlegen, sind die entsprechenden Vereinbarungen kartellrechtlich unbedenklich", sagt er zum Vorwurf der Preisabsprache.
Deutschlands Banken haben sich zum allergrößten Teil in vier Automatenverbünden organisiert. Die Sparkassen, die Genossenschaftsbanken, Cashpool (Sparda-Banken, Targo, SEB, Santander) und Cashgroup (Deutsche Bank, Commerzbank, Unicredit, Postbank) gewähren den Kunden ihrer eigenen Mitgliedsbanken gebührenfreien Zugriff auf ihre Automaten. Gegenüber den Kunden verbundsfremder Banken kann jedes einzelne Institut selbst festlegen, welche Gebühr es verlangt.
Bis zu 10 Euro berechnen manche Banken dafür, dass sie den Kunden anderer Institute Bares auszahlen. Durchschnittlich zahlen die Kunden nach Erhebungen der Frankfurter Finanzberatung FMH auf diesem Weg 5,64 Euro je Abhebung. Der technische Vorgang löst aber nur tatsächliche Kosten von 33 Cent bis 1 Euro aus, schätzt das Bundeskartellamt. Es hatte den Instituten daraufhin einen Betrag von bis zu 1 Euro als Orientierung für die künftige Gebührenhöhe genannt. Bis Ende August können die Banken der Behörde noch einen Einigungsvorschlag unterbreiten. Danach bleibt nur das Schwert des Kartellrechts.
Doch ob das scharf genug ist, darf bezweifelt werden. Wenn den Banken keine Preisabsprachen nachzuweisen sind, kommt allenfalls der "Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung" in Betracht. Auch hier fiele den Behörden die Argumentation aber wohl schwer, meint Hess. Schwierigkeiten gebe es schon bei der Abgrenzung des Marktes selbst.