Wenn keiner fragt, muss niemand antworten. Und alle sind froh. Diese Arbeitsteilung funktioniert in vielen Firmen: Die Manager wagen sich an hoch komplizierte Geschäfte, und der Aufsichtsrat nickt. Hinterfragt wird eher der Form halber, so wahren die Kontrolleure ihr Gesicht und das der Vorstände. Für das Unternehmen ist das hoch gefährlich - dennoch ist es völlig üblich. "Viele Aufsichtsräte haben Angst, sich durch zu viele Nachfragen zu blamieren", sagt Roderich Thümmel, Partner der Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner. Da der Vorstand das operative Geschäft führt und die Entscheidungen trifft, ist er stets besser informiert. Viele Aufsichtsräte verlässt da der Mut.
Mit der Ruhe ist es meist erst vorbei, wenn die Firma pleitegeht. Dann entscheidet der Insolvenzverwalter, und der ist nicht Teil dieses Schweigekartells. In Krisenzeiten könnte das dazu führen, dass neben den Vorständen auch schludrige Aufsichtsräte demnächst härter angefasst werden. "Wenn das Geld knapp wird, schaut man eben, wo man es ersetzt bekommt", sagt Ulrike Unger, Rechtsanwältin der Kanzlei Luther. "Die Aufsichtsratshaftung rückt immer mehr in den Blickpunkt."
Beißhemmung
Bereits seit Jahren versucht der Gesetzgeber, die Unternehmenskontrolleure stärker in die Verantwortung zu nehmen. So müssen Aufsichtsräte, die ihren Pflichten nicht nachkommen und so einen Schaden verursachen, grundsätzlich dafür geradestehen. Dennoch wurde bisher kaum einer bisher gerichtlich belangt. Der Grund dafür ist relativ einfach: Klagen muss grundsätzlich der Vorstand. Dabei liefert er sich nicht selten selbst ans Messer. Hat der Aufsichtsrat nicht ausreichend überwacht, verbirgt sich dahinter meist auch ein Managementfehler. Das Ergebnis ist eine Beißhemmung, es wird nicht geklagt.