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Merken   Drucken   20.09.2011, 16:39 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Versicherungsamt soll Chefs von Krankenkassen feuern dürfen

Das Bundesversicherungsamt soll das Recht bekommen, Vorstände von Krankenkassen fristlos zu entlassen. Die sind empört - und sprechen gar von einem Ermächtigungsgesetz.
© Bild: 2010 Klaus Meinhardt
Das Bundesversicherungsamt soll das Recht bekommen, Vorstände von Krankenkassen fristlos zu entlassen. Die sind empört - und sprechen gar von einem Ermächtigungsgesetz. von Elke Spanner  Hamburg
Szenen wie in diesem Sommer will Maximilian Gaßner nicht noch einmal erleben. Wie einzelne Krankenkassen die Mitglieder der City BKK abwimmelten, die nach der Schließung ihrer Kasse eine neue suchten. Hätte der Präsident des Bundesversicherungsamts (BVA) da schon die Möglichkeit gehabt, die Vorstände jener rechtsbrüchigen Kassen fristlos vor die Tür zu setzen - er hätte sie womöglich genutzt. Damals aber ging das nicht.
Zehntausende Versicherte der bankrotten City BKK mussten sich eine ...   Zehntausende Versicherte der bankrotten City BKK mussten sich eine neue Versicherung suchen
Jetzt soll das BVA diese Befugnis bekommen. Derzeit ist das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Verabschiedung. Darin will das Bundeskabinett der Aufsichtsbehörde das Recht einräumen, einen Kassenvorstand nach grobem Pflichtverstoß rauszuschmeißen, wenn der Verwaltungsrat, der die Vorstände zu kontrollieren hat, das nicht tut. Und zwar fristlos mit sofortiger Wirkung. Eine Klage dagegen soll den Rauswurf nicht stoppen können.
Die Kassenvorstände sind entgeistert. Begriffe wie "Ermächtigungsgesetz" machen die Runde. "Für den Wettbewerb unter den Kassen ist diese Ermächtigung pures Gift. Sie dient auch dazu, Vorstände einzuschüchtern", heißt es aus dem Vorstand einer Kasse, die namentlich nicht genannt werden möchte. "Ihnen droht in Zukunft zu jeder Zeit ein Berufsverbot. Bis die Rechtmäßigkeit einer Amtsenthebung gerichtlich überprüft ist, vergehen normalerweise viele Jahre. Das ist das Ende für Karriere und Existenz."
Das BVA hat schon lange stärkere Eingriffsbefugnisse gegenüber den Krankenkassen verlangt. Die sind als öffentlich-rechtliche Körperschaften selbst verwaltet unter staatlicher Aufsicht, ebenso wie die Rundfunkanstalten, Universitäten, Kirchen. Die Instrumente für diese Aufsicht aber "stammen aus der Welt des 20. Jahrhunderts und nicht aus der realen Welt des 21. Jahrhunderts, in der die Kassen unter Wettbewerbsdruck stehen und die Führungskräfte sich primär an betriebswirtschaftlichen Parametern orientieren", sagt Gaßner. "Wenn der Vorstand grob gegen seine Pflichten verstößt, müssen wir handeln."
Bislang könne das BVA kaum mehr tun, als einen förmlichen Verpflichtungsbescheid an die Kasse zu adressieren, wenn es seine Aufsicht ausüben will. Weigert sich die Kasse, dieser Verpflichtung nachzukommen, folgt ein mühsamer Kampf durch alle Gerichtsinstanzen. Dabei gehöre es aber zu den zentralsten Aspekten der Rechtsstaatlichkeit, dass das Recht auch effektiv und schnell durchgesetzt wird. "Und das", so Gaßner, "ist wichtiger als das Recht der Kassen auf Selbstverwaltung."

Teil 2: Extremer Eingriff

  • FTD.de, 20.09.2011
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