Zehntausende Versicherte der bankrotten City BKK mussten sich eine neue Versicherung suchen
Jetzt soll das BVA diese Befugnis bekommen. Derzeit ist das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Verabschiedung. Darin will das Bundeskabinett der Aufsichtsbehörde das Recht einräumen, einen Kassenvorstand nach grobem Pflichtverstoß rauszuschmeißen, wenn der Verwaltungsrat, der die Vorstände zu kontrollieren hat, das nicht tut. Und zwar fristlos mit sofortiger Wirkung. Eine Klage dagegen soll den Rauswurf nicht stoppen können.
Die Kassenvorstände sind entgeistert. Begriffe wie "Ermächtigungsgesetz" machen die Runde. "Für den Wettbewerb unter den Kassen ist diese Ermächtigung pures Gift. Sie dient auch dazu, Vorstände einzuschüchtern", heißt es aus dem Vorstand einer Kasse, die namentlich nicht genannt werden möchte. "Ihnen droht in Zukunft zu jeder Zeit ein Berufsverbot. Bis die Rechtmäßigkeit einer Amtsenthebung gerichtlich überprüft ist, vergehen normalerweise viele Jahre. Das ist das Ende für Karriere und Existenz."
Das BVA hat schon lange stärkere Eingriffsbefugnisse gegenüber den Krankenkassen verlangt. Die sind als öffentlich-rechtliche Körperschaften selbst verwaltet unter staatlicher Aufsicht, ebenso wie die Rundfunkanstalten, Universitäten, Kirchen. Die Instrumente für diese Aufsicht aber "stammen aus der Welt des 20. Jahrhunderts und nicht aus der realen Welt des 21. Jahrhunderts, in der die Kassen unter Wettbewerbsdruck stehen und die Führungskräfte sich primär an betriebswirtschaftlichen Parametern orientieren", sagt Gaßner. "Wenn der Vorstand grob gegen seine Pflichten verstößt, müssen wir handeln."
Bislang könne das BVA kaum mehr tun, als einen förmlichen Verpflichtungsbescheid an die Kasse zu adressieren, wenn es seine Aufsicht ausüben will. Weigert sich die Kasse, dieser Verpflichtung nachzukommen, folgt ein mühsamer Kampf durch alle Gerichtsinstanzen. Dabei gehöre es aber zu den zentralsten Aspekten der Rechtsstaatlichkeit, dass das Recht auch effektiv und schnell durchgesetzt wird. "Und das", so Gaßner, "ist wichtiger als das Recht der Kassen auf Selbstverwaltung."